Stephanskirchen – Die Balkone an der Erweiterung des Leonhardihofes im Baugebiet „Tulpenweg“ wurden im Bebauungsplan schlicht übersehen. Was früher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gewesen wäre, beschäftigt heute auf Forderung des Landratsamtes den Bau- und Planungsausschuss mit einer Änderung des Bebauungsplanes.
Die Balkone seien von Anfang an geplant gewesen, versehentlich vom Büro, das den Bebauungsplan gefertigt hat, bei der Einzeichnung der Baugrenzen übersehen worden, so Christian Hausstätter von der Bauverwaltung. Das sei aber erst aufgefallen, als das Architekturbüro Seeger-Ullmann, das den Erweiterungsbau plant, darüber stolperte. Die Balkone seien als Aufenthaltsbereiche für die jeweiligen Wohngruppen aber zwingend nötig.
Eine Überschreitung der Baugrenzen sollte auch für Erker zulässig sein, so Hausstätter, denn diese seien zur Gliederung der großen Baukörper sinnvoll. Da fragte das Achitekturbüro Seeger-Ullmann an, ob auch zweigeschossige Erker ein Flachdach haben dürften. Flachdächer sind im Bebauungsplan derzeit nur bei eingeschossigen Gebäudeteilen oder bei Dachflächen unter fünf Metern zulässig. Da hielt Hausstätter eine Begrenzung auf zehn Quadratmeter für ortsplanerisch vertretbar.
Ein Entwurf der Bebauungsplanänderung für das Sondergebiet Altenpflege liegt in der Verwaltung vor, die Gemeinderäte hatten ihn vor der Sitzung bekommen. Die Änderung könne laut Hausstätter im vereinfachten Verfahren über die Bühne gehen. Das sei problemlos möglich, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt würden.
Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses diskutierten erst gar nicht. Sie votierten einstimmig für die nochmalige Änderung des Bebauungsplanes Nummer 72 „Schloßberg-Tulpenweg“. Sylvia Hampel