Rosenheim/Brannenburg – Die Rosenheimer Bundespolizei hat gestern einen Marokkaner und einen Pakistaner in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Die Männer waren zuvor unabhängig voneinander ohne Papiere über die deutsch-österreichische Grenze eingereist. Sie wurden zudem jeweils mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht.
Die Bundespolizisten kontrollierten am Brannenburger Bahnhof einen jungen Mann. Da er keine Fahrkarte hatte, war ihm kurz zuvor die Weiterfahrt in einer Regionalbahn in Richtung Rosenheim untersagt worden. Ausweisen konnte er sich ebenfalls nicht. Mithilfe seiner Angaben vollzogen die Beamten nach, dass es sich um einen gesuchten marokkanischen Staatsangehörigen handelt.
Für diesen hatte das Amtsgericht Neumünster in Schleswig-Holstein im Dezember 2020 Untersuchungshaft angeordnet. Laut Haftbefehl wird dem Flüchtigen vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Der Marokkaner wurde in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht. Dort gab er an, sich früher bereits in Spanien, den Niederlanden, Dänemark, der Schweiz, Deutschland und Österreich aufgehalten zu haben. Seinen Lebensunterhalt bestreite er durch „Schwarzarbeit“. Den Ermittlungen zufolge war eine Abschiebung des Mannes aus der Bundesrepublik lediglich bis Mitte November 2020 ausgesetzt. Wegen des Untersuchungshaftbefehls wurde der Beschuldigte beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt und anschließend nach Traunstein ins Gefängnis gebracht.
In einem Fernreisezug aus Italien kontrollierten Bundespolizisten während der Fahrt nach Rosenheim einen pakistanischen Staatsangehörigen. Auch er hatte keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland. Ersten Recherchen der Bundespolizei zufolge war ein in der Bundesrepublik gestellter Asylantrag des Mannes abgelehnt worden. Bei der Überprüfung stellten die Beamten mithilfe des Polizeicomputers außerdem fest, dass das Amtsgericht Memmingen im Dezember 2020 Untersuchungshaft für den Pakistaner angeordnet hatte. Dem Haftbefehl zufolge wird der 28-Jährige dringend verdächtigt, Bargeld in Höhe von 13000 Euro sowie ein Smartphone gestohlen zu haben. Auf Anordnung eines Richters am Rosenheimer Amtsgericht wurde er anschließend zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.
Über den weiteren Aufenthalt wird in beiden Fällen die Ausländerbehörde entscheiden.