Gebühren

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden teurer

von Redaktion

Bad Endorf – Die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen in Höhe von 25 Euro sollen künftig erhöht werden. Das hat der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Wie Geschäftsleiter Martin Mühlnickel erklärte, wurden bislang die Gebühren nicht mit dem damit verbunden Arbeitsaufwand in Verbindung gebracht. Für jede Baustelle werde zum Beispiel ein eigener Regel- oder Beschilderungsplan erstellt. Zudem müsse die Dauer einer Baustelle mit dem damit verbundenen Aufwand wie beispielsweise eine Vor-Ort-Besichtigung berücksichtigt werden. Jetzt können die Gebühren nach Zeitraum gestaffelt sowie nach Art und Umfang der Maßnahmen aufgeteilt werden. Dabei orientiert sich Bad Endorf an vergleichbaren Gemeinden. Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gibt es einen Ermessensspielraum von 10,20 bis 767 Euro für die Gebührenfestsetzung. Die Gemeinde möchte die Grundgebühr künftig um 50 Prozent bei kurzfristiger Antragstellung erhöhen, um dafür zu sorgen, dass die Anträge künftig sieben Tage vorher eingereicht werden. Dadurch bleibe ausreichend Bearbeitungszeit, um zu überprüfen, ob alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden. bfo

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