Stephanskirchen – Es ist als Zweifamilienhaus genehmigt, wurde aber laut Bauverwaltung von 2001 an als Dreifamilienhaus genutzt. Vier Stellplätze waren gefordert, nach der Nutzung hätten es sechs sein müssen. Drei sind es.
Der jetzige Besitzer des Hauses, nicht der Bauherr, will das Gebäude in der Sepp-Zehentner-Straße in Schloßberg wohl verkaufen, denn er beabsichtigt nicht nur die dritte Wohneinheit nachträglich genehmigen zu lassen, sondern stellte den Antrag auf die Ablöse von drei Stellplätzen. Damit beschäftigte sich der Bau- und Planungsausschuss.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei die Schaffung von drei weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück nicht möglich, so die Bauverwaltung. Sie abzulösen lässt die gemeindliche Stellplatzsatzung zu, wenn die Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück in der Nähe nachgewiesen werden können. Pro Stellplatz sind 10000 Euro Ablöse zu bezahlen, die Gemeinde entscheidet, ob sie einen entsprechenden Vertrag schließen will.
Die Mitarbeiter der Verwaltung schauten sich die Situation in der Sepp-Zehentner-Straße an und befanden, dass im Umfeld genug Parkflächen im öffentlichen Straßenraum vorhanden sind, so dass eine Ablösung der Stellplätze zu vertreten wäre.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmte einmütig zu.
Um die Ecke, in der Wasserburger Straße, darf der Ausbau eines Dachbodens etwas höher werden als ursprünglich beantragt, auch die Gauben und der Dachbalkon werden in der Größe geändert. Diese Tektur wurde über die Feiertage auf dem Verwaltungsweg genehmigt, im Ausschuss nun nur noch bekannt gegeben. Sylvia Hampel