Regierung unterstützt virenfreie Luft in Schulen

von Redaktion

Gemeinde Frasdorf diskutiert Anschaffung von Filtergeräten für die Wastl-Fanderl-Grundschule

Frasdorf – Um den Kampf gegen die Coronaviren zu unterstützen, erhalten Schulen in Deutschland Zuschüsse für Luftreinigungsgeräte.

Der Gemeinderat Frasdorf befasste sich bei der letzten Sitzung mit der Beschaffung der Geräte für die Wastl-Fanderl-Grundschule. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Bürgermeister Daniel Mair (CSU) erläuterte den Hintergrund der Thematik: „Um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Schulinnenräumen zu reduzieren, besteht neben dem infektionsgerechten Lüften der Räume auch die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion in die Klassenzimmer zu stellen.“

Der Gemeinderat möchte jedoch vor der Beschaffung die Lautstärke der vorgesehenen Geräte testen. Ein Lärmpegel von 45 bis 50 Dezibel kann von den Lehrern und Schulkindern als störend wahrgenommen werden. Dies könnte zur Folge haben, dass die Geräte nach kurzer Zeit nicht mehr genutzt werden.

Die Schulleitung und der Elternbeirat müssen frühzeitig in die Beschaffung eingebunden werden. Die Kosten für die vorgesehenen Luftreinigungsgeräte dürfen die Fördersumme um maximal zehn Prozent übersteigen.

Nach dem Konzept, das letztes Jahr von der Staatsregierung beschlossen wurde, werden die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen Euro finanziell unterstützt.

Die Schulen werden bei der Beschaffung von CO2-Sensoren für jeden Raum und von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können, finanziell bezuschusst.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also die Gemeinden, Landkreise oder private Schulträger. Anträge konnten bis zum Jahresende bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden. Die Staatsregierung hat noch im vergangenen Jahr eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte beschlossen.

Folgendes müssen die Gemeinden nun beachten: Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.

Der staatliche Förderanteil für die Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50 Prozent, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1750 Euro. Die Bearbeitung der gestellten Förderungsanträge erfolgt nach Eingangsdatum. reh

Artikel 1 von 11