Eggstätt –„Das Siedlungsbild erhalten“, war das Anliegen von Helmut Hundhammer (CSU) in der jüngsten Eggstätter Gemeinderatssitzung. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes und Anfragen“ ging Hundhammer auf die ab 1. Februar geltende Baurechtsnovelle ein, die vorsieht, Abstandsflächen deutlich zu reduzieren. „Ich fordere eine Abstandsflächen-Satzung für Eggstätt“, so Hundhammer, auch bei den Stellplätzen müsse eine Lösung her. Städtische Abstandsflächen passten nicht für Dörfer, und schon gar nicht für Eggstätt, so Hundhammer weiter.
Bauamtsleiter Bernd Ruth bestätigte den Start der Baurechtsnovelle ab Februar. Grundsätzlich sei die Novelle, die erst Mitte Dezember auf Initiative der Fraktion der Grünen im Landtag beschlossen wurde, „in Ordnung,“ so Ruth weiter. Er habe auch schon Gespräche über die Handhabung der Novelle, die künftig eine Abstandsflächentiefe von vier Zehnteln der Wandhöhe vorsieht, mit einigen Nachbargemeinden geführt. Ruth erklärte die Bedeutung der Abstandstiefenfläche. Die Tiefe der Abstandsfläche bemesse sich nach der Wandhöhe, senkrecht zur Wand gemessen, oder einfacher ausgedrückt: „Sie schmeißen eine Wand um und messen ihre Länge im flachen Zustand.“
Bürgermeister Christian Glas (FB) wandte ein, dass Paragraf 34 des Baugesetzbuchs die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Problematisch sei es, wenn es um den ungeplanten Innenbereich gehe, denn laut Paragraf 34 ist ein Vorhaben zulässig, „wenn es sich …in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt…“.
Damit öffne man Nachbarschaftsproblemen „Tür und Tor“, ergänzte Ruth. Soll man die Innenraumverdichtung vorantreiben oder nicht? Die Abstandsfrage sei subjektiv, denn sie bedeute für den Nachbarn, wie weit das eigene Grundstück beschattet werde. elk