Brummis im Minutentakt

von Redaktion

Gemeinde Nußdorf will Ausweichverkehr stoppen – Innenminister lehnt Anfrage ab

Nußdorf – „Die zunehmende Verkehrsbelastung an den Wochenenden in unserem Dorf durch den Ausweichverkehr bei Stauungen auf der Autobahn erschwert in deutlichem Maße die Lebensqualität und auch die notwendigen Besorgungen am Wochenende“, klagte Dr. Hans Hausner aus Nußdorf und wandte sich im Februar 2020 schriftlich an den Gemeinderat, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Thema beschäftigte. Zwischenzeitlich liegen Stellungnahmen des Landratsamtes und des Innenministeriums vor, die keine Änderung der Situation versprechen.

Lkws donnern
durch die Ortschaft

Immer mehr Verkehrsteilnehmer nutzen die Route über Nußdorf und Erl, um dem Stau auf der A93 auszuweichen. Darunter viele Lastkraftwagen. Grund dafür sind nicht nur Blockabfertigungen an der deutsch-österreichischen Grenze, sondern auch Verkehrsunfälle wie kürzlich in Oberaudorf. Nicht selten zieht sich der Lkw-Rückstau entlang der gesamten A93, der schon oft auf der A8 am Irschen- oder Samerberg beginnt. Eine Geduldsprobe für die Lastwagenfahrer – weshalb sie Ausweichmöglichkeiten über Landstraßen nutzen. So donnerten vor einigen Tagen die Brummis im Minutentakt durch Nußdorf. Hans Hausner bat deshalb den Gemeinderat, im Verkehrsministerium vorstellig zu werden, um – ähnlich wie in Tirol – den Ausweich- und Umgehungsverkehr durch die Gemeinden zu stoppen. „Auch sollte der Schwerlastverkehr generell nur für den lokalen Bezug freigegeben sein“, so Hausner.

Die Gemeinde Nußdorf wandte sich zunächst an das Landratsamt, welches die Anfrage wiederum an die Regierung von Oberbayern weiterleitete. In seinem Begleitschreiben stellt das Landratsamt fest, dass es sich bei der Staatsstraße 2359 und der Kreisstraße RO1 um Straßen handle, die zusammen mit den weiteren Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ein durchgängiges Straßennetz bilden würde, das dem überörtlichen Verkehr diene, was auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung entspreche. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung, die 2015 gemessen wurde, belegt, dass die Verkehrszahlen auf der RO1 mit 2280 Fahrzeugen täglich im unteren Durchschnitt der Kreisstraßen im Landkreis liegen würden. Auch die St2359 gehöre mit 4698 Fahrzeugen zu den nicht so stark befahrenen Staatsstraßen im Landkreis. Aktuellere Zahlen würden nicht vorliegen. Man könne jedoch nicht ausschließen, dass die St2359 sowie die RO1 bei Stauungen auf der Inntalautobahn vermehrt befahren werde. Aufgrund von Höhenbeschränkungen am Oberaudorfer Burgtor, empfehlen viele Navis die Strecke über Nußdorf und Erl.

Die gewünschten verkehrsrechtlichen Anordnungen kann die Untere Straßenverkehrsbehörde rein rechtlich nicht umsetzen. Das Problem des Ausweichverkehrs bei Staus auf der Autobahn sieht das Landratsamt aber durchaus. Deshalb wurde die Regierung von Oberbayern gebeten, zu prüfen, ob Regelungen, wie sie in Tirol bereits existieren, auch in Bayern eingeführt werden können.

Im November erhielt die Gemeinde einen Brief von Innenminister Joachim Herrmann. Demnach würden dem Ministerium keine Erkenntnisse vorliegen, dass diese Straßen als Ausweichmöglichkeit genutzt werden, insbesondere nicht durch Lastkraftwagen. Und Pkws würden nur bei Staus die A93 meiden. Vor diesem Hintergrund könne man ein Fahrverbot für den Transitverkehr, insbesondere für den Lkw-Verkehr, nach dem Vorbild Tirols, nicht in Betracht ziehen.

„Nicht falschen
Vorbildern folgen“

„Wir sollten hier nicht falschen Vorbildern folgen, sondern vielmehr ist Tirol zum Einlenken zu bewegen“, schreibt Herrmann. Der Innenminister lehnt eine Sperrung der Staatsstraßen für den Ausweichverkehr ab, dies sei weder erforderlich noch zielführend. Vielmehr müssen die Autobahn-Umleitungsstrecken zwingend vorgehalten werden, da es im Inntal keine Alternativen gebe. Auch das Landratsamt sieht keine Umsetzungsmöglichkeit, da die Strecke nicht zu den stark frequentierten zähle. Ein nächtliches Lkw-Fahrverbot in Raubling wurde inzwischen aufgehoben. So beschloss das Gremium, die Rechtslage mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschluss erfolgt mit 13:2 Stimmen.

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