Riedering – Die Klarstellungssatzung für Thalham wird noch dauern. Denn auch wenn sich der Riederinger Gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, und der Umgriff nach Absprache mit dem Landratsamt entsprechend angepasst wurde, so blieben doch in der jüngsten Sitzung einige Fragen offen, sodass eine endgültige Entscheidung vertagt werden musste.
Wie Bürgermeister Christoph Vodermaier (FW) zusammenfasste, sei die Klarstellungssatzung eine Innenbereichssatzung, „mit der die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegen kann. Durch den Erlass der Satzung werden die betroffen Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet.“
Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes habe aber hinsichtlich des geplanten Umgriffs Bedenken geäußert, so Bürgermeister Vordermaier weiter.
Entlang der Ortsverbindungsstraße soll eine parallel verlaufende einheitliche Abstandslinie definiert werden, und ein Gebäude im Norden des Ortsteils solle nicht im Außenbereich liegen, sondern in den neuen Innenbereich miteinbezogen werden. Daraufhin habe der mit dem Umgriff beauftragte Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst den Umgriff in Abstimmung mit der Abteilung Bauleitplanung angepasst.
Josef Lindner (BWGN) merkte an, dass für ihn der neue Umgriff „keine logische Konsequenz“ darstelle. Da werde bei einem Gebäude im östlichen Ortsteil ein Nebengebäude dem Innen-, ein anderes hingegen dem Außenbereich zugeordnet.
Gegen ein
neues Baurecht
„Mit dem Umgriff soll doch kein neues Baurecht entstehen“, mahnte er an. Auch wenn Bürgermeister Vodermaier meinte, der erneute Umgriff sei bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt abgeklärt worden, gab sich das Gremium nicht mit dem nun vorgestellten Umgriff zufrieden.
Es sprach sich bis zur Klärung einmütig für eine Vertagung der Klarstellungssatzung aus. elk