Samerberg – Die Gemeinde Samerberg hat die Richtlinien zur Vergabe von Bauland für Einheimische geändert. Nach verschiedenen Vorberatungen verabschiedete das Gremium einstimmig die Richtlinien in seiner jüngsten Sitzung.
Dabei hatte der Rat die engen Leitlinien zu beachten, die eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Einheimischen-Modelle erfordert. Im Vordergrund steht deshalb nicht mehr der langjährige Ortsbezug der Bewerber. Die Samerberger Richtlinien beschränken sich künftig auf fünf Hauptkriterien: Hauptwohnsitz und bisheriges ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde, die Anzahl der Kinder sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Antragsteller. Mit jeweils 40 möglichen Punkten sind die Kriterien Kinder und Ehrenamt am stärksten bewertet, der Ortsbezug fließt nur mehr zu zehn Prozent in die Punktetabelle ein, Vermögen und Einkommen jeweils zu fünf Prozent.
„Heuer wollen wir voraussichtlich vier Baugrundstücke für Einheimische nach den neuen Richtlinien verkaufen“, gab Bürgermeister Georg Huber (ÜPW) bekannt. Zwei Parzellen in Hundham und zwei in Grainbach werden demnächst öffentlich angeboten. Die Bewerbungsfrist habe aber noch nicht begonnen.