FFP2-Maskenpflicht im Rathaus Raubling

von Redaktion

Raubling Für Besuche im Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Schutzmaske erforderlich. Die Bürger werden gebeten, alle behördlichen Angelegenheiten, bei denen kein persönliches Erscheinen notwendig ist, telefonisch, per E-Mail oder per Post mit den jeweiligen Sachbearbeitern zu klären. Das Rathaus bleibt coronabedingt geschlossen. Nur falls unbedingt erforderlich, ist ein persönlicher Besuch im Rathaus nach vorheriger Terminvereinbarung bei den Sachbearbeitern möglich. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für den gemeindlichen Wertstoffhof. Erlaubt sind auch Masken mit gleichwertig genormtem Standard. ru

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