Samerberg – Auch die Gemeinde Samerberg hat sich im Zuge der Novelle der Bayerischen Bauordnung mit den Neuerungen beim Abstandsflächenrecht beschäftigt.
Der Gesetzgeber ermöglicht ab 1. Februar mit der Einführung verringerter Abstandsflächen eine bauliche Verdichtung. Die neue Bauordnung sieht unter anderem vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden. Bei Wohngebäuden würde also künftig das 0,4-fache der Wandhöhe als Abstandsfläche reichen, bei der Einhaltung von einem Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze.
Gleichzeitig ermöglicht der Gesetzgeber, dass die Kommunen eigene Regelungen mithilfe einer Satzung bestimmen können. Davon machte die Gemeinde Samerberg Gebrauch. Der Gemeinderat votierte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig (15:0) dafür, eine eigene Satzung zu erlassen. Diese legt fest, dass die bisherige Abstandsregelung annähernd beibehalten wird. Wohngebäude müssen auch künftig zumindest auf zwei Gebäudeseiten die volle Wandhöhe als Abstandsfläche zum Nachbarn einhalten.
Der Erhalt des Ortsbildes sowie die Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität waren die Hauptgründe für den Erlass der Satzung, die zum 1. Februar in Kraft trat. „Verdichtung ja, aber nicht um jeden Preis“, lautete die einhellige Meinung im Gremium.