Haidholzen-Nordost: Einsicht jetzt möglich

Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die vierte Änderung des Bebauungsplans Haidholzen-Nordost gebilligt. Durch die Änderung soll die zulässige Gebäudehöhe im Bereich der Anwesen Haidenholzstraße 49 a und 49 b neu geregelt werden. Die Bebauungsplanänderung liegt von Donnerstag, 11. Februar, bis Mon

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Montag, 15. September 2025

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