Haidholzen-Nordost: Einsicht jetzt möglich

von Redaktion

Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die vierte Änderung des Bebauungsplans Haidholzen-Nordost gebilligt. Durch die Änderung soll die zulässige Gebäudehöhe im Bereich der Anwesen Haidenholzstraße 49 a und 49 b neu geregelt werden. Die Bebauungsplanänderung liegt von Donnerstag, 11. Februar, bis Montag, 15. März, in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09, öffentlich aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite www.stephanskirchen.de verfügbar. Für die Einsichtnahme im Rathaus ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031/722343 erforderlich.

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