Rott – In der jüngsten Gemeinderatssitzung galt es, die „Verordnung über die Sicherung der Gehwege im Winter“ neu zu erlassen. Die bisherige Verordnung verlor nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Der Landtag hatte mit seiner Bekanntmachung einige Änderungen im Straßen- und Wegegesetz eingebracht. Damit die Verordnung auf die neu geschaffene Rechtsgrundlage Bezug nimmt, wurde ein Neuerlass notwendig. Alle Punkte in der Verordnung bleiben unverändert, wie zum Beispiel, dass die Gehsteige werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 8 Uhr zu räumen sind. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt ein Streifen mit einer Breite von einem Meter, gemessen vom Fahrbahnrand. Der Rat votierte einstimmig dafür. hri