Neue Form für Ehrungen und Glückwünsche

von Redaktion

Gemeinderat Schechen pocht auf Rechtssicherheit

Schechen – Braucht es eine Satzung für die Gratulationen und Ehrungen in einer Gemeinde? Widerstrebend und mit zwei Gegenstimmen entschied man im Schechener Gemeinderat: Ja, man braucht sie.

Bisher wurden sämtliche Gratulationen oder Ehrungen vom ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit entschieden und umgesetzt. Lediglich für Ehrenbürgerernennungen, die Vergabe des Titels „Altbürgermeister“ sowie die Verleihung der Bürgermedaille wurden Gemeinderatsbeschlüsse gefällt. Um Glückwünsche zu verschicken, benötigt man die Adresse des entsprechenden Bürgers. Diese darf man aber aus Datenschutzgründen nicht verwenden, wenn man nicht berechtigt ist.

Schon alleine aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Schechener Gemeindeverwaltung daher eine Satzung ausgearbeitet, die das Vorgehen bei Gratulationen, Ehrungen und Auszeichnungen regeln soll. Aufgrund der Vielzahl der Anlässe erhofft man sich dadurch auch eine bessere Nachvollziehbarkeit. Außerdem soll die Satzung auch den zuständigen Sachbearbeitern der Gemeindeverwaltung helfen, die Glückwünsche vorzubereiten. Es gehe im Prinzip darum, ungefähr festzulegen, zu welchem Anlass etwa Blumensträuße zu welchem Wert verschenkt werden. Der Satzungsinhalt, so die Verwaltung, orientiere sich stark an der bisherigen Praxis. „Ich verstehe den Hintergrund, aber ich finde es einfach falsch, dass man sogar die Gratulationen mit einer Satzung regeln muss“, sagte Dr. Florian Zeller (CSU). Doch Bürgermeister Stefan Adam entgegnete, dass man eine gesetzliche Grundlage brauche, um gratulieren zu dürfen. Sonst dürfe das Einwohnermeldeamt die Daten nicht herausgeben. Volker Schmidt (SPD/ÜW) sah das eher entspannt. „Jeder Verein hat die Verleihung seiner Ehrennadel in der Satzung geregelt.“ Also entschied sich der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen, die Satzung über Gratulationen, Ehrungen, Ehrenauszeichnungen und Nachrufen zu erlassen.katharina Heinz

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