Gebühren steigen um 2,5 Prozent

von Redaktion

Gemeinde Neubeuern ändert Satzung für den Kindergarten „Zwergerlburg“

Neubeuern – Die Kindergarten- und Krippengebühren für den gemeindlichen Kindergarten „Zwergerlburg“ sollen ab September wieder um 2,5 Prozent erhöht werden. Der Gemeinderat Neubeuern stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einer Änderung der Gebührensatzung zu.

Die Entscheidung basiere auf einem Grundsatzbeschluss vom 14. Februar 2017. Mit der jährlichen Erhöhung sollen Tarifsteigerungen und diverse Preisanstiege kompensiert werden, lautete die Begründung.

Ermäßigung für
Geschwister wird beibehalten

Im Januar habe die Gemeinde die Gebühren telefonisch mit der Kindergartenleiterin Michaela Fischer, der Elternbeiratsvorsitzenden Kathrin Petri und dem Kindergarten-Referenten Sebastian Heibler besprochen. Auf Anregung der Kindergartenleitung soll nun das Spielgeld (bisher sechs Euro) und Saftgeld (bisher drei Euro) in der Krippe den Gebühren des Kindergartens angepasst und um jeweils einen Euro erhöht werden.

Die Kosten für das Mittagessen bleiben sowohl für die Krippe als auch für Kindergarten unverändert. Auch die 25-prozentige Geschwisterermäßigung werde beibehalten.

Neu sei hingegen die Einrichtung einer sogenannten Flexigruppe. Dies ist laut Bürgermeister Christoph Schneider ((Parteifrei/Unabhängige Neubeurer) eine offene Gruppe für Kinder, die entweder unter drei Jahre oder schon über drei Jahre alt sind und aufgrund ihrer Entwicklung entweder noch nicht oder aber bereits schon „reif“ für den Kindergarten sind.

Diese Gruppe dürfe von insgesamt zwölf Kindern gleichzeitig besucht werden. Ein Wunschrecht der Eltern, ihre Kinder gezielt in dieser Gruppe anzumelden, gebe es nicht.

Dies werde ausschließlich nach pädagogischen Kriterien der Kindergartenleitung beurteilt. Die Gebühren für die „Flexigruppe“ seien in der jeweiligen Stundenkategorie durchschnittlich um 50 Euro günstiger als die Krippe beziehungsweise um 50 Euro höher als in der Kindergartengruppe.

Die Kostenerhöhung von 2,5 Prozent bedeute am Beispiel des Kindergartens einen Anstieg von rund drei Euro. Für vier bis fünf Stunden werden die Kosten beispielsweise von 128 auf 131 Euro angehoben. Auf Nachfrage erklärte Schneider, dass man mit den Gebühren ursprünglich noch höher gehen wollte.

Im Finanzausschuss im Januar habe es diesbezüglich eine Diskussion gegeben. Es sei festgestellt worden, dass der Kostendeckungsgrad der Gebühren nicht einmal zehn Prozent des Aufwands betragen würde.

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie (Notbetreuung, Schließtage) sei man aber übereingekommen, von einer weiteren Erhöhung erst einmal abzusehen.

„Um ein Konkurrenzdenken zu vermeiden, sollen die Gebühren auch beim Pfarrkindergarten entsprechend angepasst werden“, fügte Schneider noch hinzu.

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