Pittenhart – Wie viele bayerische Gemeinderäte befasste sich auch das Pittenharter Gremium mit dem in einer Neufassung der Bayerischen Bauordnung geänderten Abstandsflächenrecht. Bauamtsleiter Sepp Schluck legte die vorgenommenen Änderungen dar, durch die sich in den meisten Fällen die verlangten Abstandsflächen verringern werden.
Als Begründung des Gesetzgebers benannte er verbesserte Möglichkeiten zur Innenverdichtung und Minderung des Flächenverbrauchs.
Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetags könnte das jedoch zu schlechterer Wohnqualität im Hinblick auf Belichtung und Belüftung führen, deshalb werde der Erlass einer eigenen gemeindlichen Satzung entsprechend einer Mustersatzung empfohlen.
Nach Einschätzung von Schluck ist die Reduzierung der Abstandsflächen bei Anwendung des neuen Rechts in der Bauordnung jedoch nicht so gravierend, dass sie eine eigene Satzung der Gemeinde rechtfertigen würde, vor allem weil bei den neuen Berechnungsmethoden Giebelhöhen einbezogen und die Wandhöhen anders definiert seien und die bisherige Ausnahmeregelung für zwei Wände pro Haus unter 16 Metern Länge wegfalle.
Sowohl Schluck als auch Bürgermeister Sepp Reithmeier (CSU) befürchteten, dass eine eigene Gemeindesatzung in der Region zu großen Unklarheiten und Unübersichtlichkeit für die nicht nur in der eigenen Gemeinde tätigen Planer und Architekten führen würde.
Mit einer Gegenstimme von Reinhard Schreiner (CSU) folgte der Gemeinderat der Argumentation der Verwaltung. Die endgültige Entscheidung werde allerdings erst fallen, wenn auch in Obing und Kienberg Beschlüsse gefasst worden seien, denn eine übereinstimmende Regelung für alle drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sei anzustreben hieß es.
Schreiner sah in den neuen Regeln der Bayerischen Bauordnung vor allem für die Bewohner der Außenbereiche eine Benachteiligung. Denn dort würden nun die Abstände von Neubauten zu bestehenden Gebäuden reduziert, während im Großteil der Wohngebiete Bebauungspläne größere Abstände festschreiben könnten.