„Bio“ war ihm wichtig

von Redaktion

Halfinger (36) wegen Drogenanbau zu Haft auf Bewährung und 1800 Euro verurteilt

Halfing – Aufgrund einer Einbruchserie patrouillierten im November 2020 verstärkt Polizeistreifen in und um Prutting. Den Dieben sollte durch die verstärkte Präsenz der Beamten Einhalt geboten werden. Dabei wurde ein später Spaziergänger, der gegen 23 Uhr zu Fuß unterwegs war, kontrolliert. In seinem Rucksack fanden die Beamten Marihuana. Dafür musste sich der 36-jährige Halfinger jüngst vor Gericht verantworten. Laut Anklage sei er am Abend der Kontrolle nicht nur angetrunken, sondern auch sichtlich nervös gewesen. Der Grund: eine Dose Cannabis.

Bei einer Durchsuchung seiner Halfinger Wohnung sei eine Cannabis-Aufzuchtanlage samt 30 Gramm geerntetem und getrocknetem „Gras“ vorgefunden worden. Der 36-Jährige berichtete vor Gericht, dass er etwa 80 Gramm von diesen Drogen geerntet habe. Allerdings sei dieselbe Menge nicht brauchbar, weil sie verschimmelt wäre. Verkauft habe er davon nichts. Es sei ausschließlich zu seinem Eigengebrauch gewesen. „Ich wollte sicher sein, dass das Cannabis wirklich bio produziert ist.“

Auch die Ermittler konnten keinerlei Hinweise auf einen möglichen Handel mit der Droge feststellen. Also blieb es bei dem Vorwurf wegen Anbau und Erwerbs illegaler Drogen.

Erschwerend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte bereits 2016 wegen Handels mit Amphetaminen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die Bewährungszeit hätte er allerdings ohne Auffälligkeiten durchgestanden. Die Staatsanwältin würdigte sein Geständnis und beantragte eine kurze Haftstrafe von vier Monaten, die nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Allerdings sei eine Reihe von Bewährungsauflagen geboten. Zum einen müsse eine völlige Drogenabstinenz mit Kontrolltests auferlegt werden. Auch eine Suchtberatung habe er aufzusuchen. Hinzu beantragte sie eine Bußgeldzahlung von 2100 Euro.

Der Angeklagte war ohne Verteidiger angetreten. In seinem Schlusswort versprach er, Drogen in Zukunft meiden zu wollen. Die Vorsitzende Richterin Melanie Lanzendorfer entsprach in ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft, verminderte aber die Geldbuße auf 1800 Euro und unterstellte ihn der Aufsicht eines Bewährungshelfers. Theo Auer

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