Gemeinderat genehmigt Pavillon

von Redaktion

Abweichung von Satzung ein „Einzelfall“

Eggstätt – Ein einstimmiges „Ja“ erteilten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung für die Errichtung eines Pausenpavillons, der Mitarbeitern einer örtlichen Firma zugutekommen soll. Das 5,5 Meter hohe Gebäude mit viel Holz und Glas sei – so Bürgermeister Christian Glas (FB) bei der Vorstellung des Antrags – „schwer einsehbar“, da es auf der Nordwestseite des Firmengeländes errichtet werde. Mit seinem Zeltdach weiche es von der örtlichen Gestaltungssatzung, die Satteldächer vorschreibt, ab, ebenso bei den Dachüberständen. Nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs beurteilt, könne man es dennoch als zulässig bewerten, da die Erschließung gesichert ist und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.

Letzteres, so fügte Glas an, liege auf der Hand, der Pausenpavillon sei „sicher gut für die Betriebsinfrastruktur.“ Christoph Stöger (Grüne) befürwortete das Vorhaben „grundsätzlich“, wollte aber keinen Präzedenzfall schaffen. Bauamtsleiter Bernd Ruth erklärte, dass dies eine Einzelfall-Entscheidung sei. In einem Bauantrag im Ortsteil Weitmoos habe man seinerzeit auch ein Pultdach gutgeheißen, da es in der Nachbarschaft ebenfalls ein solches Dach gebe. Dem Beschlussvorschlag, dem Antrag auf Baugenehmigung zuzustimmen, folgten die Gemeinderäte daraufhin einmütig. elk

Artikel 1 von 11