Eggstätt – Den Antrag zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung mit dem Ziel, am westlichen Ortsrand Oberndorfs ein Einfamilienhaus zu errichten, lehnten die Gemeinderäte Eggstätts in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig ab.
Schon im Vorfeld hatte Bürgermeister Christian Glas (FB) anklingen lassen, dass es schon 2016/2017, als es um eine Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ging, nicht einfach gewesen sei, „allen gerecht zu werden.“
Bauamtsleiter Bernd Ruth fasste die Stellungnahme der Planungsgruppe Strasser zusammen, die im vorliegenden Bauantrag die Gemeinde städtebaulich beraten hatte. So sei der Norden von Oberndorf durch die Landwirtschaft geprägt, während der südliche Teil, auch aufgrund der Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe, eine Nachverdichtung mit Schwerpunkt Wohnnutzung begünstige.
Ursprünglich war auf dem Grundstück die Erweiterung des nördlich gelegen Nebengebäudes sowie ein Baukörper in ortstypischer hakenförmiger Weise als Vorschlag für eine mögliche Bebauung eingezeichnet. Nun aber sei ein Einfamilienhaus mit beinahe quadratischen Außenabmessungen, diverser Einschnitte für Terrassen und Hauszugänge sowie eine Doppelgarage geplant.
Das Vorhaben werde nach Angaben der Gemeindeverwaltung den westlichen Teil der Gestaltungssatzung überschreiten und entspreche nicht der Eigenart der prägenden, umgebenden Bebauung. Das Vorhaben sei also „nicht unproblematisch“, so Ruth, gab aber zu bedenken, das dies eine Voranfrage sei.
Nach kurzer Debatte einigte sich das Gremium daauf, dass ein Bauwunsch innerhalb der Baugrenzen zu realisieren sei und stimmte geschlossen gegen den Antrag zur Erweiterung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Oberndorfs. elk