Eggstätt – Jeweils einstimmig sprachen sich die Gemeinderäte Eggstätts in ihrer jüngsten Sitzung für eine Änderungssatzung zur Mittagsverpflegungssatzung und einem Neuerlass der Mittagsverpflegungsgebührensatzung aus.
Geschäftsleiterin Petra Süsens hatte vorab erklärt, dass diese Änderungen notwendig seien, um die Abrechnung der Mittagessen zu vereinfachen. Sie listete einige Änderungen auf.
So werden beispielsweise die Beiträge 16 Tage pro Monat veranschlagt und monatlich berechnet. Eine erforderliche Anpassung der Pauschale sei auch während des Jahres möglich. Die Buchung sei verbindlich für ein halbes Jahr. Dies mache die Mittagsverpflegung „für die Eltern planbarer und für die Verwaltung einfacher“, so Süsens’ Resümee.
Da keine Fragen seitens des Gremiums dazu aufkamen, bat Bürgermeister Christian Glas (FB) um ein Votum für die Beschlussvorlagen. Sowohl dem Neuerlass der Mittagsverpflegungsgebührensatzung als auch der Satzung über die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule, dem gemeindlichen Kindergarten und der Kinderkrippe in Eggstätt stimmte der Rat einhellig zu. elk