Neue Abstandsflächensatzung kommt

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat muss sich für die Distanz zwischen Bauten entscheiden

Eggstätt – Zum 1. Februar erfolgte die Novellierung der Bayerischen Bauordnung. Statt sich sofort eine gemeindeeigene Abstandsflächentiefensatzung zu geben, entschied sich die Eggstätter Verwaltung, zuerst einen Fachmann in der Gemeinderatssitzung anzuhören.

Max Wüstinger vom Frasdorfer Architekturbüro Wüstinger und Rickert befand, dass Nachverdichtung mit Wohnqualität einhergehen müsse. Bisher habe gegolten, dass unter anderem auf zwei Gebäudeseiten die Wandhöhe (= 1 H) von nicht mehr als 16 Metern die halbe Wandhöhe (= 0,5 H) als Abstandsfläche einzuhalten ist. Nunmehr solle eine Abstandsfläche von 0,4 H gelten, an den Traufseiten wird künftig immer die Höhe des Dachs zu einem Drittel dazugerechnet. Außerdem solle die bisher geltende Mindestabstandsfläche von drei Metern eingehalten werden.

Es gelte, Bauland zu mobilisieren und den Innenraum zu verdichten. Die Gemeinde sei hier in der Verantwortung. Wüstinger gab aber auch zu bedenken, dass bei Vorhaben von Bauträgern, die oftmals auf Gewinnmaximierung zielten, auf Qualität und Nachbarschutz zu achten sei.

Anhand einer Skizze eines zwölf Meter breiten Hauses mit neun Metern seitlicher Wandhöhe zeigte er auf, wie sich die Abstandsflächen abhängig von der Dachneigung mit 20 beziehungsweise 30 Grad im Vergleich zur alten Abstandsflächenregelung veränderten. Bei einem Faktor von 1 H variiere der Abstand zur Grundstücksgrenze trotz unterschiedlicher Dachneigung zwischen neun und zehn Metern. Ähnlich bei 0,8 H. Bei einem Faktor von 0,4 H hingegen werde der Abstand „extrem reduziert“, auf viereinhalb bis fünf Meter. Prinzipiell sei eine Abstandsflächensatzung zu empfehlen.

Bernd Ruth erklärte, dass die Verwaltung noch keine Satzung vorbereitet habe, sondern erst von den Ratsmitgliedern Tendenzen abfragen wolle. Helmut Hundhammer (CSU) begrüßte eine Satzung mit einer Abstandsflächentiefe von 0,8 H. Auf dem Land brauche es andere Regeln als in der Stadt. Außerdem gelte es, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Gerhard Eder (ÜWG) äußerte sich ähnlich, es brauche eine Satzung außerhalb der geltenden Bebauungspläne.

Ruth wandte ein, dass die Gemeinde im Einzelfall korrigieren könne, was Wüstinger bestätigte. Es gehe schließlich auch um die Wohnqualität.

Während sich Thomas Nitzinger (FB) im neu aufzustellenden Bebauungsplan Eggstätt Nord für einen Faktor von 0,7 H als Zeichen der Nachverdichtung aussprach und Jakob Illi (Grüne) für einige Ortsteile sogar einen Faktor von 0,7 bis 0,6 anregte, befürwortete Bürgermeister Christian Glas (FB) für Eggstätt „rund um die Kirche 0,4 H und in der Peripherie 0,8“.

Der Architekt wandte ein, dass zwischen 0,7 und 0,8 „zu viel Feinjustierung“ sei. Um ein Zeichen zu setzen, müsse man einen Faktor von 0,6 bis 0,5 nehmen.

Der Bauamtsleiter befand: „Nachverdichtung ist nicht allein Abstandsflächenproblematik.“ Die Verwaltung werde eine Satzung vorbereiten.

Bei einer Probeabstimmung favorisierte eine Zweidrittelmehrheit im Gremium den Faktor 0,8 H.

Wüstinger empfahl, dass sich die Gemeinde in einem Neubaugebiet Nachverdichtung auf die Fahnen schreiben solle, aber „eine Nachjustierung lieber über den Bebauungsplan“. Denn eine Satzung regele keine Nachverdichtung.

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