Bundespolizei verweigert drei gesuchten Rumänen die Einreise

von Redaktion

Bei Grenzkontrollen gestoppt: Männer müssen Strafe zahlen

Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Donnerstag im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn A93 ein Auto mit drei gesuchten Rumänen gestoppt. Da die Männer, gegen die Strafbefehle vorlagen, genug Geld dabei hatten, musste keiner ins Gefängnis gebracht werden. Einreisen durften sie allerdings trotzdem nicht. Außerdem wird auf den Fahrer voraussichtlich schon bald ein Strafverfahren zukommen.

Wie sich bei der Überprüfung der Personalien der rumänischen Staatsangehörigen herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Fulda nach dem 31-jährigen Fahrzeugführer und die Staatsanwaltschaft Passau nach dessen 32-jährigen Beifahrer. Laut Polizei ging es in beiden Fällen um frühere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den Strafbefehlen zufolge mussten einschließlich Verfahrenskosten jeweils 500 Euro gezahlt werden. Andernfalls wäre auf die zwei Männer ersatzweise ein Gefängnisaufenthalt von knapp einem Monat zugekommen. Der dritte Fahrzeuginsasse wurde vom Amtsgericht Bernburg (Sachsen-Anhalt) gesucht. Gegen den 37-Jährigen mit bislang unbekanntem Aufenthaltsort wird wegen Diebstahls ermittelt.

Nachdem die Erreichbarkeit des rumänischen Gesuchten festgestellt worden war und dessen Landsleute die geforderten Geldstrafen von insgesamt etwa 1000 Euro gezahlt hatten, bestand für die Bundespolizisten an der A93 jedoch immer noch Klärungsbedarf: Der Fahrer konnte nicht nachweisen, dass er einen gültigen Führerschein besitzt. Daher wurde er beschuldigt, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Die weitere Aufnahme der Strafanzeige übernimmt die zuständige Verkehrspolizeiinspektion. Der 31-Jährige durfte nicht weiterfahren, sodass er einem seiner beiden Begleiter das Steuer überlassen musste.

Das Trio durfte die Reise in Richtung Rosenheim nicht fortsetzen, da die Rumänen nicht die geltenden Bedingungen erfüllten, die an die Einreise aus dem Virusvarianten-Gebiet Tirol geknüpft sind. So hatten sie unter anderem weder einen festen Wohnsitz in Deutschland noch einen behördlichen Nachweis über die Ausübung einer systemrelevanten beruflichen Tätigkeit. Alle drei wurden nach Österreich zurückgewiesen.

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