Erst Vertrag, dann rollen die Bagger

von Redaktion

Gemeinderat stellt Satzungsbeschluss zurück – Neue Nutzung für altes Wirtshaus

Obing – Erneut auf der Tagesordnung stand für den Obinger Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“. Konkret geht es darum, das Vorhaben einer Eigentümergemeinschaft zu ermöglichen, den ehemaligen Gasthof „Kufner“ an der Wasserburger Straße abzubrechen und ein neues Gebäude zu errichten, das Platz bieten soll für eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren, eine Sozialstation und Seniorenwohnungen.

Eingeschlossen in diesen Bebauungsplan sind ebenso die geplanten Umbaumaßnahmen an dem benachbarten Anwesen „Linner“.

Beachtung der
Bodendenkmäler

Mit der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden die Vorbereitungen zum endgültigen Satzungsbeschluss getroffen. Nachgekommen wurde dem Wunsch des Landesamts für Denkmalpflege, den räumlichen Umgriff des Gebietes auszuweiten, in dem auf Bodendenkmäler geachtet werden muss und bei Bodeneingriffen eine Erlaubnis des Denkmalamts nötig ist, da in diesem Gebiet bereits Funde aus dem Frühmittelalter gemacht wurden. Ebenso bereits eingearbeitet wurden Formulierungsvorschläge der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Zulässigkeit verschiedener Formen der Dachaufbauten, soweit sie die gestalterischen Vorgaben des Gemeinderats präzisierten.

Daher gingen Bürgermeister und Verwaltung davon aus, dass der Satzungsbeschluss noch in dieser Sitzung gefällt werden könnte. Allerdings war in der Vergangenheit immer betont worden, dass die Gültigkeit der Bebauungsplanänderung von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags der Gemeinde mit den Bauherrn zur Erfüllung der gestalterischen Vorgaben des Gemeinderates abhänge, und dieser Vertrag sollte erst im Anschluss in der nichtöffentlichen Sitzung beraten werden.

Diese Reihenfolge missfiel zunächst PAO-Gemeinderat Armin G. Plank, der wurde dann aber von der Mehrheit der Gemeinderäte unterstützt.

Mit 10:6 Stimmen sprach sich das Gremium dafür aus, die Abstimmung über den Satzungsbeschluss so lange zurückzustellen, bis der städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist, um so die Durchsetzung der gestalterischen Vorgaben des Gemeinderates sicherzustellen.

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