Oberaudorf – Der Gemeinderat Oberaudorf hat in zwei bereits vergangenen Sitzungen über das Thema Abstandsflächenrecht beratschlagt.
Ende Januar wurde das Gremium über die in der Novelle der Bayerischen Bauordnung enthaltene Änderung des Abstandsflächenrechts informiert. Früher betrug die Abstandsfläche die Wandhöhe des betreffenden Gebäudes.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung sollte dieser Mindestabstand nun auf circa die Hälfte verringert werden.
Im Klartext bedeutet das: Die Nachbarhäuser sollen künftig enger zusammenrücken, eine Nachverdichtung wird angestrebt. Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO) machte in einer der vorherigen Sitzungen aber darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit bestünde, eine Satzung für abweichende Abstandsflächen zu erlassen – und damit die alte Abstandsflächentiefe zu wahren.
Davon machte der Gemeinderat Oberaudorf jetzt Gebrauch und beschloss einstimmig den Erlass einer entsprechenden Satzung – aufgeteilt in Gemarkung Oberaudorf und Niederaudorf. Um die Abstandsflächen in den bereits vorhandenen Bebauungsplänen ebenfalls der Satzung anzupassen, wurde Paragraf 3 Absatz 2 dieser Satzung hinzugefügt.
Auch Paragraf 4 wurde miteinbezogen, dieser beziehe sich wiederum auf Zulassungen von eventuellen Abweichungen. bfo