Leserforum

Die selektiven Wahrheiten des Zementwerkes

von Redaktion

Zum Bericht „Zementwerk bezieht Öffentlichkeit ein“ (Lokalteil):

„Über fünf Instanzen bis zum Bayerischen Verwaltungsgericht habe das Zementwerk jedes Mal Recht bekommen…“ sagt Herr Bartinger als Vertreter des Zementwerkes. Meinen laienhaften Kenntnissen nach ist das Verwaltungsgericht die erste Instanz im Verwaltungsrecht. Was er nicht sagt, ist, dass bereits die nächste und höchste Instanz in Bayern, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Mai 2018 beschloss hat, den Abbau oberhalb von 758 Metern vorläufig zu untersagen. Auf 50 DinA-4 Seiten detaillierter Begründung legt das höchste Bayerische Verwaltungsgericht schonungslos die Ungereimtheiten in der damaligen Genehmigung, im Monitoring des Abbaus und im Verhalten des Betreibers offen. Ferner bleibt die Nähe zur Alpenschutz Zone C, bzw. deren Überschneidung vom Betreiber selbstverständlich unerwähnt. Stattdessen wird wieder und wieder mit der angeblichen CO2-Einsparung argumentiert die bisher in keiner Form nachgewiesen ist.

Sylvia Abel

Nußdorf

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