Rohrdorf – „Das ist eine ökologische Vollkatastrophe“. Mit diesen Worten, so berichtete Bürgermeister Simon Hausstetter (Bürgerblock) in der jüngsten Gemeinderatssitzung, habe die zuständige Sachbearbeiterin bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises die teilweise Abholzung einer Streuobstwiese in Rohrdorf kommentiert. Auf einem privaten Grundstück, das an das Rohrdorfer Feuerwehrhaus angrenzt, war ein alter Obstbaumbestand zum Teil gefällt worden.
Baumbestand
schützenswert
Wie Hausstetter dem Gemeinderat erläuterte, sei dies für ihn vor allem deshalb prekär, weil erste Fällarbeiten schon am Donnerstag zuvor unternommen worden waren. Als Anwohner dies bei der Unteren Naturschutzbehörde meldeten, waren von dort drei Mitarbeiter gekommen. Diese hätten, so berichtet Hausstetter von seinem Gespräch mit der Naturschutzbehörde, den Baumbestand begutachtet, als schützenswert eingestuft und deshalb dem an diesem Tag anwesenden Eigentümer die Weiterarbeit untersagt.
Für den Eigentümer selbst stellt sich der Sachverhalt jedoch ganz anders dar. Die Bäume auf dem Grundstück seien alt, teilweise seien bereits Äste abgebrochen. Da das Grundstück nicht eingezäunt sei und immer wieder Kinder darauf spielten, habe er hier ein akutes Gefahrenpotenzial gesehen. Weil er aber einen Baumbestand nicht leichtfertig fälle und schon gar nicht, wenn er schützenswert sei, habe er nicht nur auf seine persönliche jährliche Kontrolle vertraut, sondern auch diesbezüglich Gutachten erstellen lassen.
Diese Gutachten, die er an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben habe, hätten bestätigt, dass die Fläche nicht als Biotop kartiert sei, und festgestellt, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür auch nicht erfülle. Rückschnitte und Fällungen seien deshalb als naturschutzrechtlich unbedenklich anzusehen.
Zusätzlich habe er ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellen lassen, um sicherzugehen, dass durch Fällungen kein Tierbestand gefährdet werde. Nur zwei Bäume hätten demnach ein mäßiges Potenzial für einen Fledermausbestand. Diese Bäume habe er nicht angetastet. Bei den anderen habe man Rückschnitte und Fällungen wieder aufgenommen, nachdem man am Tag zuvor eine E-Mail des Landratsamtes erhalten habe, die die Wiederaufnahme der Schnittarbeiten gestattet habe. Sämtliche gefällten Bäume seien tatsächlich „stockfaul“ gewesen, so der Eigentümer.
Die Anwohner des Grundstücks informierten nach Beginn der wieder aufgenommenen Arbeiten die Polizei. Nach Auskunft der Polizeiinspektion Brannenburg war die Aktion bei Ankunft der Beamten bereits wieder eingestellt. Der Sachverhalt wurde aufgenommen und an das Landratsamt gemeldet.
Naturschutzbehörde
leitet Verfahren ein
Hausstetter berichtete in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass er von mehreren Bürgern über den Vorfall informiert worden sei und sich deshalb im Laufe der Woche selbst telefonisch bei der Unteren Naturschutzbehörde informiert habe. Dort sehe man nach seiner Einschätzung den Vorfall offenbar nach wie vor kritisch, weshalb auch ein Verfahren eingeleitet worden sei. Dies bestätigt auch Michael Fischer von der Pressestelle des Landratsamtes, der aber ansonsten zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen will.
Hausstetter hat, wie er sagte, aus seinem Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde den Eindruck mitgenommen, dass man dort möglicherweise auf eine Wiederaufforstung der Streuobstwiese drängen werde. Der Eigentümer hat bislang nach eigener Aussage von der Unteren Naturschutzbehörde keinerlei Reaktion erhalten.