Nutzung eines Boardinghouses

Neun Wohneinheiten und Boardinghouse vorerst abgelehnt

von Redaktion

Gemeinderat Griesstätt und Landratsamt haben offene Fragen und Kritikpunkte an der „überzogenen Baumasse“

Griesstätt – Aus dem Vorhaben, zwei Wohngebäude mit insgesamt neun Wohneinheiten sowie ein Boardinghouse (eine Art Gästehaus) an der Wasserburger Straße zu errichten, wird vorerst nichts. Da sich die Gebäude nach Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügen, verweigerten die Mitglieder des Gemeinderates in der jüngsten Sitzung mit 13:1 ihre Zustimmung.

Zu hoch und in der Kubatur nicht passend. Das hatte das Landratsamt schon einmal beim ersten Antrag im Oktober 2020 festgestellt. Damals waren drei Wohngebäude mit insgesamt 15 Wohneinheiten, 31 Stellplätze, davon elf Carports, beantragt worden. Der Bauantrag wurde daraufhin zurückgezogen, weil eine Baugenehmigung zu erreichen aussichtslos erschien. Mit der neuen geänderten Fassung des Antrags und der Einbeziehung einer gewerblichen Nutzung konnte sich aber die Mehrheit im Gemeinderat nun auch nicht anfreunden, da die Referenzhöhen der umliegenden Gebäude gut einen Meter überschritten wurden und laut Flächennutzungsplan das Grundstück ohnehin als ortsprägende Grün- und Freifläche dargestellt ist.

Ein weiteres, während der Sitzung vorgestelltes Schreiben des Landratsamtes, wurde zudem sehr deutlich, was die geplante Bebauung betrifft. Die Höhen ließen sich laut Bauamt demnach auch durch „Eingraben“ der Gebäude nicht verstecken.

Es sei keine Verbesserung betreffs der nahezu vollständigen Versiegelung und der überzogenen Baumasse zu erwarten. Deshalb müssten die Gebäudehöhen an der Traufe um mindestens einen Meter reduziert werden, um Baumasse, Nutzung und Versiegelung auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Kritisch wurde des Weiteren vom Landratsamt auch die Art der Bebauung im Hinblick auf den gesamten Gebietscharakter gesehen. Das geplante Boardinghouse sage zudem nichts über die Art der eigentlichen Nutzung aus, da sowohl gewerblich und wohnnutzungsmäßig zulässig sei.

Vor Ort sei ein Mischgebiet vorgesehen, deshalb müsse wegen der durchmischten Gewichtung beider Nutzungsarten die Konkretisierung der Nutzungsabsicht deutlich dargestellt sein. Hierzu wurde auf den alten Vorbescheid aus dem Jahre 2014 verwiesen, in dem lediglich eine gewerbliche Büronutzung vorgesehen und dafür ein Mindestanteil von 50 Prozent festgelegt worden war.

Bei dieser Sachlage konnte Sitzungsleiter, Zweiter Bürgermeister Anton Strahlhuber (GfuG), nur noch zusätzlich anfügen, dass nicht die Wasserreserve die Referenzhöhe bestimme. Ohne die Gegebenheiten vertiefter zu erörtern, wurde der Bauantrag mit 13:1 Stimmen vom Gremium abgelehnt. Nur Stefan Pauker (BfG) stimmte für das Vorhaben.

Privat oder Gewerbe?

Ein Boardinghouse kann gewerblich, aber auch privat genutzt werden. Da die geplante Nutzung nach Angaben des Landratsamtes aus den Unterlagen nicht hervorgeht, fordert das Landratsamt eine Klärung. Sollen beispielsweise Studenten untergebracht werden, Touristen oder Monteure? Für wenige Tage oder mehrere Monate? Werden die Einheiten als Ferienwohnung genutzt?kla

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