Absage für Tempo-30-Zone

von Redaktion

Landratsamt gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Frasdorfer Kindergarten

Frasdorf – Keine Tempo-30-Zone vor dem Kindergarten Sankt Margaretha. Das Landratsamt hat den Antrag des Elternbeirats auf eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung und Querungshilfe abgelehnt. Das teilte Bürgermeister Daniel Mair (CSU) bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit.

Der Bürgermeister fasste das Anliegen zusammen. So hatte der Elternbeirat – zum wiederholten Mal – eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Simsseestraße vor dem „Haus für Kinder St. Margaretha“ gefordert. Dazu reichte er zahlreiche Elternunterschriften ein.

Eltern fordern Überquerung

„Die hohen Geschwindigkeiten der Autos vor dem Haus für Kinder in Richtung Ortsmitte, aber genauso Richtung Ginnerting/Söllhuben, stellen eine große Gefahr für die ankommenden und abholenden Eltern und die kleinen Kinder dar. Dies gilt besonders, da es auch keinen gesicherten Übergang über die viel befahrene Straße gibt“, hieß es im Schreiben des Elternbeirats-Vorsitzenden Dennis Otto in einem Schreiben an Bürgermeister und Gemeinderat.

Da in den 35 Jahren seit Bestehen des Kindergartens diesbezüglich mehrere Anträge gestellt worden seien, sei im Landratsamt unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers die verkehrsrechtliche Situation geprüft und ein ausführliches Gutachten erstellt worden, erklärte der Rathauschef.

Ein Rechtsanspruch auf die beantragte streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung bestehe nach der aktuellen Rechtslage nicht – so das Ergebnis des Gutachtens. Der Streckenabschnitt liege auf einer Hauptverkehrsstraße und bilde mit den örtlichen Bundes- und Kreisstraßen ein durchgängiges Straßennetz. Die Straßenführung sei übersichtlich.

Der Eingang des Kindergartens liege zwar an der Staatsstraße, sei von dieser jedoch durch Gehweg, eine Zufahrtsstraße und einen Parkbereich getrennt und deutlich abgesetzt. Vom Unfallgeschehen ist die Strecke im Bereich des Kindergartens völlig unauffällig. Die in den vergangenen Jahren von der Polizei vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen und die Auswertungen des gemeindeeigenen Messgerätes hätten keinerlei Auffälligkeiten ergeben.

Einschränkungen der Verkehrssicherheit und Ordnung durch Bring- und Abholverkehr oder Parkraumsuche lägen nach Einschätzung der Fachbehörden nicht vor. Die Eltern nutzten die von der Staatsstraße abgehende Zufahrtsstraße, die als Einbahnstraße ausgewiesen ist.

Ausschlaggebend sei auch, dass das Grundstück des Kindergartens vollständig eingezäunt sei. Auf die Gefahr, dass Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten, würde durch in beiden Fahrtrichtungen angebrachte Gefahrenzeichen hingewiesen. Zusätzlich habe der Kindergarten zwei auffällige gemalte Kinderfiguren aufgestellt.

Der Gemeinderat nahm das Gutachten zur Kenntnis. Meike Buchauer (PWGF) fragte an, ob es der Gemeinde – trotz dieses Gutachtens – in eigener Zuständigkeit möglich sei, eine Tempo-30-Zone in der Simsseestraße einzurichten. Mair erklärte, dass die Gemeinde hier keine Möglichkeit habe, da sie sonst gegen geltendes Recht verstoße, da Staatsstraßen nicht in ihrer Zuständigkeit lägen.

Gemeinderat zieht weitere Register

Benno Voggenauer (CSU) empfahl eine zusätzliche Beschilderung mit „Freiwillig-Tempo-30-Schildern“. Lorenz Wollschlager (PWGF) regte an, zwei zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte mit Smileys aufzustellen.

Die übrigen Gremiumsmitglieder befürworteten die Vorschläge, die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Geräte zu beschaffen und regelmäßig am Kindergarten aufzubauen. Obwohl es bisher keine eklatanten Verstöße gegeben habe, sprachen sie sich dafür aus, dass die Geschwindigkeit durch ständig wiederkehrende Messungen der Polizei überprüft werden soll.

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