Pittenhart – Der Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses am Danglfeld wurde vom Gemeinderat Pittenhart einstimmig abgelehnt, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinzinger Länder“ in einigen Punkten widerspricht. Insbesondere werden durch den neu geplanten Garagenbau die Baugrenzen des dort festgehaltenen Baufensters überschritten. Zu dieser Überschreitung lag nun ein Einspruch vom östlichen Nachbarn vor. Daher wurde den Bauherrn die Vorgabe gemacht, eine neue, mit den Nachbarn abgestimmte Planung vorzulegen. Dabei solle auch die vom Gemeinderat kritisch gesehene Dachgaube des gegenwärtig vorliegenden Plans vermieden werden.
Zwar war die Voranfrage im Dezember einstimmig positiv beschieden worden, da der Gemeinderat die Absprache mit den Nachbarn als gegeben vorausgesetzt hatte. Die Festlegung des Baufensters sei aber eine nachbarschützende Maßnahme im Bebauungsplan, von der man nicht gegen den Willen des Nachbarn abweichen könne, erklärten die Gemeinderäte zu dem aktuellen Beschluss.igr