Wegen Volksverhetzung verurteilt

von Redaktion

Oberaudorferin (58) verteilt judenfeindliche Flugblätter – Bewährungsstrafe

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte eine 58-jährige Oberaudorferin wegen Volksverhetzung und unerlaubtem Besitz einer Schrotpatrone zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Feindselige
Haltung

„Als Deutsche bin ich immer nur angeschmiert“, sagte die 58-Jährige im Sommer vor dem Amtsgericht in Rosenheim, wo sie sich schon einmal wegen Volksverhetzung in sechs Fällen und den unerlaubten Besitz einer Schrotpatrone verantworten musste. Die Verhandlung wurde damals ausgesetzt, weil ein psychiatrisches Gutachten die Schuldfähigkeit der Frau prüfen sollte. Nun wurde neu verhandelt.

Laut Anklage hat die Frau in den Gemeinden Oberaudorf, Kiefersfelden und Siegsdorf im Zeitraum zwischen August 2018 und Mai 2019 zahlreiche Flugblätter mit zielgerichteten pauschalen und falschen Behauptungen verteilt und damit Stimmung gegen in Deutschland lebende Menschen mit jüdischem Glauben gemacht.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte mit den Parolen eine feindselige Haltung gegen diese Bevölkerungsgruppe befeuert werden. Gleichzeitig sei mit undifferenzierten Beschimpfungen und Verleumdungen das Recht der Angegriffenen bestritten worden, in der staatlichen Gemeinschaft zu leben. Die Angeklagte räumte den Tatvorwurf wie schon bei der ersten Verhandlung ein und bedauerte ihr Verhalten.

Während sie diesmal zu ihren Beweggründen schwieg, hatte sie damals angegeben, dass langjährige Erbschaftsstreitigkeiten sie aus der Fassung gebracht hätten. Bei der schwierigen Familiensache sei sie über den Tisch gezogen und damit ihre Existenz gefährdet worden. Zudem habe man versucht, sie zu entmündigen. Die Anwälte hätten hinterrücks gegen sie agiert.

Auch ein ehemaliger Arbeitgeber habe ihr Probleme bereitet: Er habe sie ausspioniert und immer wieder versucht, sie unter Druck zu setzen, um sie gefügig zu machen. „Ich habe mit den Zetteln nur meinen Frust abgebaut, aber niemanden geschadet“, sagte die Frau.

Das Gericht war anderer Meinung. Deshalb wurde die Schuldfähigkeit der Angeklagten geprüft. Der Sachverständige bescheinigte der Angeklagten eine Anpassungsstörung und eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

Die 58-Jährige könne zwar noch zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, in der damaligen Lebenskrise sei der Leidensdruck wohl aber so groß gewesen, dass sie sich zu diesen Frusthandlungen habe hinreißen lassen.

Es sei vorstellbar, dass die Angeklagte ihr Leben mittlerweile wieder im Griff habe. Eine unterstützende Psychotherapie sei jedoch zu empfehlen, stellte der Facharzt für Psychiatrie fest.

„Die Angeklagte ist keine Judenhasserin und kein Nazi“, dennoch habe sie eine Vielzahl ihrer Hassparolen verteilt, stellte die Anklagevertretung fest und beantragte unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldauflage von 3000 Euro.

Großer
Leidensdruck

Verteidigerin Gabriele Sachse stellte noch einmal heraus, dass ihre Mandantin den Vorfall sehr bedauere und mit ihrem Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Sie plädierte für ein Strafmaß von neun Monaten ohne Geldauflage.

Das Gericht folgte dem Antrag. „Es hätte nicht passieren dürfen. Auch wenn Sie Stress haben, müssen Sie einen legalen Weg finden. Auch wenn Sie innerlich wohl nicht von den rassistischen Äußerungen überzeugt sind, braucht es eine Strafe.“

Besonders bei der Vergangenheit dieses Landes und gerade einmal ein Jahr nach dem Attentat von Hanau, wo Hassparolen am Ende dazu führten, dass Menschen erschossen worden seien, hieß es in der Urteilsbegründung.

Als spürbare Ahndung wurden der 58-Jährigen seitens des Rosenheimer Gerichts 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt, die innerhalb eines Jahres abzuleisten sind.

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