Söchtenau – Drei Baugebiete entstehen derzeit in der Gemeinde, darunter „Untershofen Mitte II“. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist fertig, er lag auf und wurde den Trägern öffentlicher Belange weitergereicht, damit diese Einwände äußern können. Diese lagen dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor.
Wie immer gab es etliche Behörden, die nicht reagierten, darunter die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises und das Wasserwirtschaftsamt. Andere hatten keine Einwände, darunter die Nachbargemeinde Prutting, das Staatliche Bauamt und die Bayernwerke.
Auf Immissionen
und Emissionen
hingewiesen
Vom Immissionsschutz des Landratsamtes und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kamen keine neuen Einwände, die bei der ersten Auslegung angeregten Punkte zu den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen waren zuvor in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Der Bayerische Bauernverband merkte an, dass auf Emissionen und Immissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben und Flächen hingewiesen werden sollte. Das ist im Hinweisteil des Bebauungsplanes geschehen, so Anton Wenisch vom Bauamt der Gemeinde.
Die Brandschutzdienststelle im Landratsamt will den Löschwasserbedarf sichergestellt und Flächen für die Feuerwehr berücksichtigt wissen, beides ist der Fall. Eine geplante Löschwasserzisterne und Oberflurhydranten sorgen für genug Wasser, die Straßenplanung lässt Raum für Feuerwehrfahrzeuge.
Die Ausweisung von Untershofen Mitte II als Dorfgebiet ist auch ohne Hof im Geltungsbereich möglich, da ein Landwirt direkt angrenzend seinen Hof hat. Die Abteilung Bauleitplanung hat bei dieser Regelung zwar leichte Bauchschmerzen, verweist aber selber auf eine Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts München, die diese Regelung für völlig in Ordnung hält.
Hintergrund sind die Immissionsschutzrichtlinien, die in einem Dorfgebiet anders sind als in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet.
Der Anwohner eines Anwesens an der Innthaler Straße äußerte verschiedene Bedenken und Vorschläge. Ein großer Teil ist allerdings schon im Bebauungsplan umgesetzt. Andere – wie im Freien gelagerte Siloballen – sind keine genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen.
Auf die schriftliche Frage des Anwohners, wie es möglich sei, dass eine Wiese, für die noch kein Bebauungsplan besteht, Innenbereich wird, erklärte Wenisch: Die Fläche ist zu drei Vierteln mit Bebauung umgeben. Das letzte Viertel wird von der Innthaler Straße begrenzt. Es sei demnach kein Außenbereich vorhanden. Als ehemalige, innerörtliche, landwirtschaftliche Hoffläche, jetzt Brachfläche handele es sich zudem um eine Fläche, die laut Landesentwicklungsprogramm – „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ – vorrangig genutzt werden soll.
Ein anderer Anwohner empfand seine Zufahrt als sehr beengt, wünschte eine zweite aus der gegenüberliegenden Richtung. Das lehnte der Gemeinderat einstimmig ab, denn dafür müssten auf mehreren anderen Parzellen die Baukörper verschoben und die Baufreiheiten auf diesen Parzellen stark einschränkt werden.
Nahezu alle Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden durchgewinkt, geredet wurde nur über Geräusch und Geruch. Und das ausgiebig. Immer wieder mussten Anton Wenisch vom Bauamt und Geschäftsleiter Sebastian Schreider erklären, dass alle Fachbehörden mit dem Bebauungsplan, mit der Ausweisung als Dorfgebiet und mit der Berücksichtigung des benachbarten Bauernhofes einverstanden seien. Alle Grenzwerte werden eingehalten, betonten beide mehrfach. Dennoch fragte Martin Baumann (Wählergruppe Schwabering-Krottenmühl), ob die Gemeinde nicht doch sicherheitshalber Gutachten erstellen lassen sollte. Dann reichte es Bürgermeister Bernhard Summerer (Wählergruppe Schwabering-Krottenmühl): „Warum sollte ich denn Zehn- bis 15000 Euro rauswerfen, wenn alles in Ordnung ist?“ Daraufhin wurde der Bebauungsplan einstimmig als Satzung verabschiedet. Sylvia Hampel