Zur Berichterstattung über den Steinbruch in Nußdorf:
Nußdorf am Inn, das noch vor wenigen Jahren schönste Dorf Europas, zeichnet sich heute vor allem durch einen scheußlichen Steinbruch aus, der sich mittlerweile so weit den Heuberg emporgefressen hat, dass es wohl nur noch wenige Orte im westlichen Landkreis Rosenheim gibt, von denen aus er nicht zu sehen ist. Dabei war der Steinbruch vor 60 Jahren eigentlich als unsichtbarer Kessel geplant, verborgen durch eine Sichtschutzwand. Der Gesteinsabbau sollte „das Landschaftsbild bestmöglich unverändert“ lassen und die „Naturschönheiten nach Möglichkeiten erhalten“. Dazu sollte „der Eingriff in das Landschaftsbild auf ein Mindestmaß reduziert“ werden. Warum dem längst nicht mehr so ist, schildert der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2018, der im Internet frei zugänglich ist. So wurde schon wenige Jahre nach Inbetriebnahme des Steinbruchs amtlich vermerkt, dass die Sichtschutzwand auf einer Breite von rund 70 Meter in ihrer ganzen Höhe von circa 110 Meter einfach weggesprengt worden sei. Die zuständige Naturschutzbehörde konstatierte deshalb 1975, dass „der Abbau nicht den Auflagen des Genehmigungsbescheides […] entspricht“, wodurch der Steinbruch „weithin sichtbar ist und das reizvolle Landschaftsbild des Inntales grob verunstaltet“. Das heutige Bild des Steinbruchs zeugt davon, dass der Betreiber sich nicht an Auflagen hält, sondern stattdessen ungenaue Pläne und widersprüchlichen Angaben der Genehmigung kreativ zu seinen Gunsten auslegt. Obwohl die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens längst gerichtlich bestätigt ist, wird in der OVB-Heimatzeitung durch die seitenlange Wiedergabe der subjektiven Wahrheiten des Zementwerks das Gegenteil suggeriert. Das finde ich ähnlich dreist!
Benedikt Linder
Nußdorf