Leserforum

Sind Kleinkinder kein begründeter Einzelfall?

von Redaktion

Zum Bericht „Absage für Tempo 30 in Frasdorf“:

Wenn ich mich recht erinnere, dann hat der Bundesrat 2015 den Rechtsrahmen der Straßenverkehrsbehörden so angepasst, dass Kommunen Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen einrichten können, weil Kinder altersbedingt die Gefahren des Autoverkehrs nicht einschätzen können. Nur in begründeten Einzelfällen kann die örtliche Behörde hiervon abweichen. Aber unser Landratsamt schließt eine Tempo-30-Zone einfach aus. Weil fließender Verkehr wichtiger ist als das Leben von Kleinkindern? Sind Kleinkinder kein begründeter Einzelfall? Wir hatten in unserem Dorf auch dieses Problem, aber Polizei, Landratsamt und die Gemeinde haben zusammen festgestellt, dass die Kinder nicht gefährdet seien, weil der Eingang des Kindergartens weit genug entfernt von der Straße ist. Unerheblich, wo sie das Auto verlassen? Was ist jetzt eigentlich wichtiger? Fließender Verkehr oder das Leben unserer Kinder? Die Menschen, die solch seltsame amtliche Entscheidungen treffen, vergessen einfach, dass sie auch mal Kinder waren, die Angst vor schnellen Autos hatten. Oder hat diese Entscheidung ein Sachbearbeiter getroffen? Ein Sachbearbeiter des LA Rosenheim nämlich entscheidet auch laut OVB, dass in Nußdorf weiterhin unsere schöne Landschaft wegen der Zementgewinnung den Alpenvorraum verändern kann.

Manfred Kokott

Riedering

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