Nußdorf – Wenn die Feuerwehr in Nußdorf ausrückt und der Einsatz zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört, werden die dafür stehenden Kosten im Allgemeinen von der öffentlichen Hand getragen. Wenn nicht, kann die Gemeinde einen Kostenersatz dafür verlangen. Darüber wurde in der jüngsten Sitzung des Nußdorfer Gemeinderates beraten.
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird, besagt das Bayerische Feuerwehrgesetz.
Wer allerdings die Feuerwehr in Anspruch nimmt, ohne dass das Anrücken zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört, muss dafür zahlen.
Im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die Erhebung von Kostenersatz geregelt. Sie liegt im gemeindlichen Ermessen. Das heißt, die Gemeinden können Kostenersatz verlangen, müssen es aber nicht.
Dazu hat der Bayerische Gemeindetag nun eine Mustersatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren veröffentlicht, die in der Anlage aufgeführten Kosten kürzlich neu kalkuliert und den Kostensteigerungen angepasst.
Grundsätzlich wird zwischen Strecken-, Ausrückestunden- und Personalkosten unterschieden. Mit den Ausrückestundenkosten wird der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abgegolten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die Wegstrecke beeinflusst werden. So werden beispielsweise für den einstündigen Einsatz eines Mannschaftstransportwagens 40,82 Euro oder eines Löschgruppenfahrzeugs 146,36 Euro und für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ein Stundensatz von 28 Euro errechnet. Es wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass nur die von der Integrierten Leitstelle angeforderten Fahrzeuge oder Leistungen abgerechnet werden können.
Schließlich wurde die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aus dem Jahr 2007 einstimmig durch die neuen Pauschalsätze mit einer Änderung ersetzt, denn abweichend vom Vorschlag des Gemeindetags wird in Nußdorf für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. Volkhard Steffenhagen