Söchtenau – Das ehemalige und inzwischen abgerissene Fischerstüberl in Krottenmühl am Simssee soll als Café und als Seminarraum wiedererweckt werden – und dass auch der jetzige Gemeinderat dem Vorhaben der beiden Bauwerberinnen wohlgesonnen ist, zeigte sich in der jüngsten Sitzung, als es um die Abwägungen bezüglich der Änderung des Regelbebauungsplanverfahrens ging. Diese nahmen die Gemeinderäte allesamt einstimmig an, der Entwurf geht nun in die nächste Auslegungsrunde.
Grundfläche
wird reduziert
Der Geschäftsleiter der Verwaltung, Sebastian Schreider, stellte die planerischen Änderungen im Bebauungskonzept vor. So fallen im geänderten Entwurf sowohl Aufzugsturm als auch die großflächigen, aufgeständerten Terrassen weg. Die Gebäude-Grundfläche wird von 480 Quadratmeter auf 350 Quadratmeter Grundfläche reduziert. Die Ausgleichsflächen werden noch in der Gemeinde Söchtenau erbracht, der genaue Standort und die Art der Fläche werden noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, fügte Bürgermeister Bernhard Summerer (Wählergruppe Schwabering-Krottenmühl) hinzu.
Den Anmerkungen der Regierung von Oberbayern folgend erklärte die Verwaltung, dass die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im zwischenzeitlich erstellten Umweltbericht als Teil der Planung und Begründung berücksichtigt worden seien. Das Bergamt Süd der Regierung von Oberbayern mahnte einen Mindestabstand von fünf Metern zu den ehemaligen, verfüllten Gasbohrstellen Inzenham 2 und 3 an. Diese seien etwa 970 Meter und rund 1065 Meter entfernt, sodass hierfür keine Änderung oder Ergänzung der Bauleitplanung erforderlich sei, erklärte Schreider.
Dem Schreiben der Abteilung Immissionsschutz folgend, wird in den Bebauungsplan mitaufgenommen, dass „der Schallschutz speziell in Bezug auf die Bahnlinie München-Salzburg und der Nachbarbebauung über ein Lärmschutzgutachten zu erbringen“ ist und dass „die Emissionen aus Gerüchen auf die geplante Wohnnutzung am Grundstück und die Nachbarbebauung nachzuweisen“ sind.
Die Abteilung Bauleitplanung hatte eine Umweltprüfung empfohlen und hinterfragte die Anzahl an Wohnungen und Stellplätzen. Was die Umweltprüfung angeht, so sei inzwischen ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Erstellung beauftragt worden. Zudem habe bereits eine Abstimmung mit der Abteilung Naturschutz stattgefunden, erklärte Schreider. Was die geplante Wohnnutzung angeht, so sei „nach Überarbeitung des Gebäudeentwurfes jetzt ein Verhältnis von 50 zu 50 zwischen Wohnnutzung (EG) und Seminarnutzung/Café-Nutzung (OG)“ geplant, konkret eine Wohnung mit zwei Stellplätzen. Die Untere Naturschutzbehörde meinte, dass es nicht auszuschließen sei, „dass Gäste des Seminarhauses oder des Cafés die Wiese am Ufer als Liegewiese nutzen und den Uferbereich mit geschütztem Schwimmblatt- und Röhrichtzonen betreten und als Badestelle nutzen. Dies wäre eine erhebliche Beeinträchtigung“. Schreider merkte an, dass der im letzten Jahr vorgenommene Abriss des Gebäudes in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen worden sei.
Badestelle ist
schon jetzt privat
Die Badestelle, ein schmaler Streifen, werde bereits jetzt als privater Badeplatz genutzt. Zudem sei dieser Wiesenbereich weder Teil des Baugrundstückes noch im Eigentum des Bauwerbers, sondern befinde sich im Gemeindebereich der Marktgemeinde Bad Endorf.
Dem neuen Entwurf stimmten die Gemeinderäte einstimmig zu, ebenso einmütig erfolgte der Beschluss, den neuen Planentwurf erneut auszulegen.