Satzung abgelehnt

von Redaktion

Landratsamt rät Gemeinderat Halfing wegen Hürden ab

Halfing – Keine eigene Abstandsflächensatzung – darauf einigte sich der Gemeinderat Halfing in seiner jüngsten Sitzung. Anna Wenzke vom Bauamt der Gemeinde erläuterte die Baurechtsnovelle, deren Änderung der Landtag im Dezember beschossen hatte und die zum 1. Februar in Kraft getreten ist.

Hauptpunkt der Novelle, so die Fachfrau, sei die Verkürzung der Tiefe der Abstandsflächen (H). Die Änderungen betreffen hauptsächlich den ungeplanten Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Bisher galten dort 1,0 H (in Wohngebieten), mindestens jedoch drei Meter. Zukünftig werden die Mindestabstände 0,4 H (in Wohngebieten), mindestens jedoch drei Meter betragen. Bei Bebauungsplänen gebe es aufgrund ausreichender Regelungen kaum Probleme, erklärte Wenzke.

Ziel der Landesregierung war es, durch die Änderung Vereinfachungen gegenüber der bisherigen Rechtslage zu schaffen, um ein dichteres und damit auch flächensparendes Bauen zu ermöglichen. Außerdem soll teurer und rarer Boden bestmöglich genutzt werden.

Wenzke wies darauf hin, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, durch den Erlass einer Abstandsflächensatzung eine Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefe zu treffen. So bestehe die Möglichkeit, das Maß wieder auf maximal 1 H zu erhöhen, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität dient. Aber: „Ein Problem beim Erlass einer solchen Satzung ist die Rechtssicherheit.“ Wenzke zufolge bleiben die Schutzzwecke wie Belichtung, Belüftung, Besonnung und Sozialabstand durch das neue Abstandsflächenrecht gewahrt. „Es scheitert daher im Regelfall schon an einer rechtlich ausreichenden und haltbaren Begründung für eine solche Satzung. Von der Verwaltung und dem Landratsamt Rosenheim wird daher aus den dargestellten Gründen von einer Abstandsflächensatzung abgeraten.“ Die Gemeinderäte zeigten sich einig, dass es keiner Satzung bedürfe.

Auf Nachfragen Stefan Schlaipfers (CSU) und Johann Landingers (HWV) bestätigte Wenzke, dass das einzuhaltende Einfügegebot in Bauweise und Eigenart der näheren Umgebung im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Reduzierung der Abstandsflächen Grenzen setzen würde.

Sebastian Schauer (FW) hakte nach, wie die Nachbargemeinden die Baurechtsnovelle gehandhabt hätten. Laut Bürgermeisterin Regina Braun habe ein großer Teil der Gemeinden im Landkreis auf die neue Satzung verzichtet. Braun erklärte, dass kein Beschluss nötig sei, ein Vorschlag, dem die Gemeinderäte zustimmten. Elisabeth Kirchner

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