Bad Feilnbach – Bad Feilnbach ist ein beliebtes Ausflugsziel. Das zeigt sich besonders im Lockdown, wenn Wanderer und Radler mehr denn je die Wege in Richtung Sulzberg, Farrenpoint, Jenbachtal in Richtung Wirtsalm, Wendel- und Breitenstein oder Tregleralm erobern. Oft zum Leidwesen der betroffenen Almbauern.
Um dem teilweise rücksichtslosen Treiben ein Ende zu setzen, beantragte Bezirksalmbauer Wolfgang Bauer eine Sperrung von Weidegebieten für Radler, und zwar auf der Farrenpoint mit Huberalm, Walchalm und Hansnalm sowie für die Heimweide im Litzldorfer Tal. Das Landratsamt hat den Antrag geprüft und eine Sperrung abgelehnt.
Der Grund für den Antrag der Almbauern: Sie sorgen sich um ihr Weidevieh, weil unbelehrbare Ausflügler sich rücksichtslos in der Natur bewegen, ihre Hunde zwischen grasendem Vieh frei laufen lassen, selbst mit dem Mountainbike durch die Herden rasen und zu allem Übel auch noch ihren Müll zurücklassen. Diese Zustände seien nicht mehr hinnehmbar.
Mit diesem sensiblen Thema befasste sich nun auch der Wirtschafts-, Kur- und Tourismusausschuss (WKTA) der Gemeinde Bad Feilnbach. Doch mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis: Dem Vorschlag der Gemeinde, ein Befahrungsverbot von Fahrrädern aller Art während der Weidezeit vom 1. Mai bis 15. Oktober auszusprechen, ihnen aber weiterhin abseits der Weiden die Benutzung von gekennzeichneten Wirtschaftswegen zu gestatten, hatten Landratsamt und Polizeiinspektion Brannenburg eine Absage erteilt. Grundsätzlich, so die Begründung, sei das Radfahren erlaubt, dürften Verkehrsteilnehmer auf Mountainbikes oder E-Bikes nicht ausgegrenzt werden.
Die rechtliche Grundlage dafür biete das „Betretungsrecht“ in der Fassung vom 27. November als Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes, Artikel 26, „Erholung in der freien Natur“.
Zudem sei das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und auf Erholung in freier Natur durch Artikel 141 der Bayerischen Verfassung zu einem „jedermann zustehenden subjektiven Recht im Range eines Grundrechts“ erhoben worden. Der räumliche Umfang beziehe sich dabei grundsätzlich auf alle Teile der freien Natur. Dabei sei es unerheblich, ob ein Weg – dazu gehören auch Privatwege – ganzjährig begehbar sei oder seine Nutzung dem Willen des Eigentümers zuwiderlaufe, so die Begründung der Behörden.
Nach Meinung von Gemeinderat Stephan Oberprieler (Grüne) lasse sich bei genauerem Hinsehen eine Besonderheit des umfangreichen Regelwerks in der Nutzung von Wegen herauslesen. So seien Radfahrer und auch Reiter dazu verpflichtet, in der Ausübung ihres Grundrechts pfleglich mit der Natur und Landschaft umzugehen. Das Befahren mit Fahrzeugen mit oder ohne Hilfsmotor beschränke sich auf die Benutzung geeigneter Wege. Eine Sperrung der Weidegebiete durchzusetzen, sei für die Mitglieder des WKTA demnach sehr schwierig und nur mit viel Arbeit durchzusetzen. Hilfreich könnten Hinweisschilder mit Verhaltenstipps sein, die vom Tourismusverband Chiemsee-Alpenland entwickelt worden seien, meinte Bürgermeister Wallner. Martin Huber (CSU) könnte sich eine nächtliche Sperre vorstellen, wie sie im benachbarten Österreich schon praktiziert werde. Nach Ansicht von Josef Riedl (ÜW) sollten die Touristen kommen dürfen, aber die Spielregeln wieder erlernen und einhalten.Peter Strim