Brannenburg – Nachdem im Januar ein Bürgerantrag zu Mobilfunk und 5G-Netz vom Gemeinderat als zulässig anerkannt wurde, informierte jetzt Rechtsanwalt Frank Sommer in der jüngsten Gemeinderatssitzung über die kommunalen Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze sowie den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Antragsforderungen.
Der von 132 Bürgern unterzeichnete Antrag enthält insgesamt acht Forderungen an die Gemeinde. Mittlerweile vollständig umgesetzt wurden die ersten drei Punkte: Dabei handelt es sich um einen Antrag an die Bundesnetzagentur auf Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas für die Dauer von zwölf Monaten, die Einsichtnahme der für das Gemeindegebiet erteilten Standortbescheinigungen auf dem Datenportal der Bundesnetzagentur sowie die Einbeziehung der Inbetriebnahmeanzeigen der Standortbescheinigungen. Die geforderten umfangreichen Messreihen für elektromagnetische Felder im Bereich besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Kliniken und Spielplätze wurden bereits beantragt und von der Bundesnetzagentur auch zugesagt. Dabei sollen die gemessenen Feldstärken in Bezug zur Grenzwertausschöpfung gebracht werden. Auch die fünfte Forderung nach einer Dokumentation der vorgenannten Punkte sei im Grunde schon erfüllt, unterstrich Bürgermeister Matthias Jokisch. Mangels fachlicher Kompetenz und Zuständigkeit der Gemeinde lasse sich die geforderte umfassende Information der Bevölkerung über die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung, insbesondere der 5G-Technologie, nicht umsetzen, so der Bürgermeister weiter. Gefordert wird im Bürgerantrag auch, ein auf die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zur Verringerung der individuellen Belastung abgestimmtes Mobilfunkkonzept für die Gemeinde zu erstellen. Bei der Standortplanung sollten die besonders schützenswerten Bereiche und die zu den vorherigen Punkten erzielten Untersuchungsergebnisse miteinbezogen und zudem die Errichtung von mobilfunkfreien Zonen, die mit Glasfaser anstelle von 5G erschlossen sind, erörtert werden. In ihrer Antwort auf diesen Punkt des Antrags präferiert die Gemeinde Brannenburg stattdessen das einzelfallbezogene Dialogverfahren, für das die entsprechenden Zuständigkeiten und Prozessabläufe geschaffen werden. Insgesamt sei der Handlungsspielraum der Gemeinde eher als eingeschränkt zu betrachten, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, lediglich bei der Standortfindung könne in bestimmten Grenzen „eine Beeinflussung stattfinden“.mc