Hirnsberg und Pfeil als Erholungsorte anerkannt

von Redaktion

Marktgemeinderat Bad Endorf passt Kurbeitragssatzung an

Bad Endorf – Der Satzungänderung zum Kurbeitrag stimmte der Gemeinderat des Marktes Bad Endorf in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu. Die Änderung war notwendig geworden, weil nunmehr die beiden Ortsteile Hirnsberg und Pfeil als Erholungsorte anerkannt wurden. Touristinfo-Leiter Peter Helfmeyer fasste dafür vor der Beschlussfassung kurz den Sachverhalt zusammen.

Schon vor einiger Zeit habe der Markt Bad Endorf beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen Antrag auf Anerkennung der Gemeindeteile Hirnsberg und Pfeil als Erholungsort gestellt, was auch Ende des vergangenen Jahres genehmigt wurde. Helfmeyer erläuterte dann noch den für den Antrag notwendigen Vorlauf, der „höchste Qualitätsansprüche“ stelle und ein sehr aufwendiger, langjähriger Prozess sei. Endorf sei nunmehr berechtigt, die Bezeichnung Kurort im Namen zu führen, so der Tourist-Chef weiter. Die Bezeichnung wird damit jedoch nicht Namensbestandteil, sondern berechtige die Marktgemeinde als Kurort und Erholungsort, einen Beitrag im Rahmen zur Deckung des Aufwands für Einrichtungen wie Kurpark und Rad- und Wanderwege sowie Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken der Kurgäste dienen, zu erheben.

Zum Aufwand zähle auch ein Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf die Kurgäste entfällt. Kurgäste, die in Hirnsberg und Pfeil logierten, könnten also die Kurkarte mit den vielen Vorteilen von lokalen Attraktionen und ÖPNV-Angeboten nutzen, erklärte Helfmeyer. Und für Endorf bedeuteten die beiden zusätzlichen Kurort-Ortsteile eine Steigerung der Attraktivität der Marktgemeinde. Zwei weitere Ergänzungen seien zusätzlich in der Satzung nötig, führte Helfmeyer weiter aus.

Die Satzung müsse um die Möglichkeit der elektronischen Meldung ergänzt werden, und dass Gäste innerhalb von zwei Tagen nach der Anreise angemeldet werden können. Dies sei nunmehr möglich, da die Tourist-Info ganzjährig sechs Tage in der Woche besetzt ist. Ohne weitere Nachfragen stimmte der Gemeinderat geschlossen der Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags zu. elk

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