Dichter bauen in Schonstett

von Redaktion

Gemeinde verzichtet auf eigene Satzung

Schonstett – Was sich beim Baurecht in diesem Jahr ändert, vor allem was die neuen Regellungen beim Abstandsflächenrecht betrifft: Darüber hat Bauamtsleiterin Anna Wenzke den Schonstetter Gemeinderat informiert. Bei seiner jüngsten Sitzung fällte der Gemeinderat eine Entscheidung, die auf dichtere Bebauung hinauslaufen könnte.

Die Gesetzesnovelle soll unter anderem den Dachgeschossausbau und den Einsatz von Holz in allen Gebäudebereichen erleichtern. Zentraler Punkt der Neuerung ist aber die Verkürzung der Abstandsflächen. Der Freistaat hat dazu eine Musterbausatzung erstellt. Die Änderungen betreffen hauptsächlich den sogenannten ungeplanten Innenbereich. Bislang galt in Wohngebieten: So hoch die Wand, so groß der Abstand des einen Gebäudes zum benachbarten Gebäude. Der Mindestabstand betrug drei Meter. Zukünftig werden die Abstände 40 Prozent der Wandhöhe betragen, der Mindestabstand von drei Metern bleibt aber. Ziel der Landesregierung ist es, dichteres und flächensparendes Bauen zu ermöglichen. Rarer Boden bestmöglich genutzt werden.

Bei Bebauungsplänen gebe es aufgrund ausreichender Regelungen wohl kaum Probleme, erklärte Wenzke. Der Gemeinderat Schonstett beschloss einstimmig, das neue Abstandsflächenrecht anzuwenden und damit keine abweichende Satzung Satzung zu erlassen. Auch das wäre dank neuer Regelungen einfach möglich.mv

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