Riedering – Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Söllhuben-Nord kann erweitert werden. Der Riederinger Gemeinderat hat sich dafür einstimmig in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen.
Die Erweiterung hat sich durch eine Neuplanung eines weiteren Gebäudes im Geltungsbereich ergeben, hatte zuvor Stadtplaner und Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst erklärt.
Das Vorhaben an sich gliedert sich in zwei Teile: die Sanierung des denkmalgeschützten Bauernhauses sowie den Umbau der Tenne in Wohnungen.
Aufgrund des Bebauungsplans gebe es allerdings einige Punkte abzuwägen. Laut Plan sind die Stellplätze im Erdgeschoss des Gebäudes unterzubringen, was aber, unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Bestimmungen, nicht möglich sei. Deshalb sollten die Stellplätze oberirdisch außerhalb des Bauraumes angelegt werden, so der Vorschlag des Architekten. Dies wiederum würde zwar einen geringfügig höheren Versiegelungsgrad auf dem Grundstück bedeuten, verbessere aber das Orts- und Erscheinungsbild des Straßenraumes deutlich. Und dies, so Feirer-Kornprobst weiter, sei „im vorliegenden Fall aus ortsplanerischer Sicht höher zu bewerten“.
Ferner ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass „im Bereich der Tenne als Art der baulichen Nutzung nur nicht störendes Gewerbe zulässig ist.“
Die gewerbliche Nutzungsbindung soll dahingehend geändert werden, dass diese zulässig ist, aber nicht zwingend festgesetzt wird.
Insgesamt sind drei Wohneinheiten geplant. Im Bestand sind bereits Holzverkleidungen vorhanden, demzufolge können Fassadenteile auch aus Holz bestehen. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde seien zur Belichtung des Dachgeschosses Dachflächenfenster eingeplant worden, so Feirer-Kornprobst. Da bereits im nahen Umfeld Dachflächenfenster sowie Solaranlagen vorhanden seien, sei es „aus städtebaulicher Sicht unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verträglich und zulässig, auch bei dem vorliegenden Bauvorhaben Dachflächenfenster in der geplanten Form zu ermöglichen.“
Ein weiterer gewichtiger Punkt für eine Erweiterung des Bebauungsplans sei der Beschluss vom Februar, für eine Änderung des Planes für ein benachbartes Grundstück.
Bei der räumlichen Nähe und der vergleichbaren Zielvorstellung, Schaffung von Wohnraum, biete es sich an, die vorliegende Planung sowie die bereits beschlossene Änderung als ein Verfahren durchzuführen.
Somit wäre nur ein Bebauungsplanverfahren erforderlich und es würde ein geringerer Bearbeitungs- und Kostenaufwand anfallen.
Mit dem Bauherrn des benachbarten Bauvorhabens habe man sich diesbezüglich auch schon einvernehmlich abgestimmt.
Der Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst empfahl deshalb, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und das Verfahren im beschleunigten Verfahren einzuleiten. Diesem Beschlussvorschlag schloss sich das gesamte Gremium einstimmig an. elk