Halfing – „Die kleine unendliche Geschichte“, so Halfings Bürgermeisterin Regina Braun (CSU), habe ein Ende gefunden: Kulturelle Veranstaltungen auf Gut Immling sind weiter möglich.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung genehmigte der Gemeinderat einstimmig den Bauantrag. Vorab hatte die Rathauschefin noch einmal kurz die Historie erläutert. Im Frühjahr 2019 hatte der Verein „Unsere Oper e.V.“ den Antrag gestellt, die landwirtschaftliche Nutzung der Reithalle zu einer Veranstaltungshalle mit Nebengebäuden abzuwandeln.
Offene Fragen
waren zu klären
Damals wurde dem Antrag nicht das Einvernehmen erteilt, obwohl das Gremium den Konzerten „eine kulturelle Bereicherung für unsere Region“ beschied, da es noch offene Fragen wie beispielsweise Zufahrtswege, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gab. Es müsse ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, so der damalige Beschluss des Gremiums.
Bei einem Ortstermin mit Landrat Otto Lederer und Quirin Zallinger von der Abteilung Bauen und Umwelt des Landratsamts ging es kürzlich um genau diesen städtebaulichen Vertrag. Zallinger habe bei dem Treffen eine sogenannte temporäre Baugenehmigung jeweils 40 Tage gültig und auf zehn Jahre befristet vorgeschlagen, berichtete Braun.
Genau dieser Vorschlag mit genau diesen Punkten – Antrag auf Nutzungsänderung für maximal 40 Aufführungen pro Jahr im Zeitraum vom 1.Mai bis zum 30.September eines Jahres und auf zehn Jahre befristet – sei nun auch bei der Verwaltung eingegangen.
Zusätzlich seien im Bescheid Auflagen und Bedingungen bezüglich Stellplätzen, Toiletten, Feuerwehrzufahrt, Löschwasserentsorgung und -versorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufgeführt. So ist beispielsweise jedes Jahr vor Beginn der Festivalsaison unaufgefordert nachzuweisen, dass an anderen Orten ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Erfolgt dies nicht, darf die Festivalsaison nicht stattfinden. Abgesehen von den Bewohnern des Gutes und den Büro- und Bühnenarbeitern (etwa 20 Personen) sowie dem Catering-Service (etwa 30 Personen), die mit einem privaten Pkw nach Immling fahren und auf dem bestehenden Parkplatz südöstlich des Anwesens parken können, werden alle übrigen Personen per Shuttle- und Kleinbussen nach Immling gefahren. Die Feuerwehrzufahrt sei vor der Nutzungsaufnahme ganzjährig zu sichern. Die beiden vorhandenen Löschwasserbehälter müssen jederzeit gefüllt und betriebsbereit gehalten werden und die vorhandenen Feuerwehrpläne sind unverzüglich nach Abschluss der baulichen Maßnahme anzupassen.
Sofern eine Trinkwasserversorgung bei den Veranstaltungen nicht ausreichend ist, muss eine Versorgung über Tanklastzüge sichergestellt sein. Abwässer, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, sind über eine dafür geeignete Kläranlage zu entsorgen (Anlieferung an die Kläranlage Bockau oder Einleitung in die Ortskanalisation des Marktes Bad Endorf). Dies ist jährlich über eine entsprechende Vereinbarung sicherzustellen, die ebenfalls vor Beginn der Festivalsaison unaufgefordert vorzulegen ist. Ohne findet die Festivalsaison nicht statt. Regina Braun erklärte, dass man diese Vereinbarung im Bauausschuss auch schon vor besprochen habe. Damit seien die Punkte, die damals dem Gemeinderat nicht behagt hätten, „vom Tisch.“ Tobias Hofer hakte noch einmal bei der Feuerwehr-Zufahrt nach und Stefan Schlaipfer (CSU) erkundigte sich nochmal nach der Trinkwasserversorgung während der Festival-Saison.
Trinkwasser per
Tanklastwagen
Was die Trinkwasserversorgung angehe, so trage der Antragsteller hier die Mehrkosten, für die Gemeinde ändere sich nichts. Bisher sei auch schon zusätzliches Trinkwasser per Tanklastwagen zu den Veranstaltungen geliefert worden, erklärte die Bürgermeisterin. Ohne Gegenstimme erteilte das Gremium daraufhin dem Bauantrag auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Genehmigungsbescheids inklusive der darin enthaltenen Auflagen das gemeindliche Einvernehmen.