Halfing – Der Halfinger Gemeinderat hatte sich schon im Juni 2020 einstimmig für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf dem ehemaligen Fußballfeld an der Chiemseestraße ausgesprochen, nun erging der Satzungsbeschluss.
Seit dem Verkauf der drei Grundstücke Ende Dezember 2011 gab es mehrere Anläufe für eine Bebauung. Laut letztem Antrag aus dem Juni 2020, dem der Gemeinderat geschlossen zustimmte, sollen nun in zwei Wohnhäusern jeweils neun Wohnungen und im dritten Gebäude ein Getränkemarkt im Erdgeschoss und Verwaltungsräume im ersten Obergeschoss entstehen. Die geplanten Gebäude weisen das Verhältnis 51 Prozent (Wohnraum), zu 49 Prozent (Gewerbe) auf, und die drei Grundstücke sind zu einem Grundstück zusammengefasst, um die Abstandsflächen zu wahren (wir berichteten mehrfach). Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) fasste die Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu dem Bauvorhaben zusammen. Die Abteilung Straßenbau wies darauf hin, dass eine Zufahrt zur Staatsstraße nicht angelegt werden dürfe. Da die Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 Metern als Ingenieurbauwerk gilt, müssen die Pläne beim Staatlichen Bauamt vorgelegt werden. Die Gemeinde werde den Bauherrn informieren, so Bürgermeisterin Braun. Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, „dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung in Mischgebieten durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist“. Im überplanten Gebiet wurde als Gebietsart Mischgebiet festgesetzt, und da mit der Planung von zwei Mehrfamilienhäusern und einem Gewerbebetrieb der Mischgebiets-Charakter erhalten bleibt, ist die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen unzulässig, so die Rathauschefin weiter. Ein Anwohner hatte angemerkt, dass durch die Neubauten ein höheres Verkehrsaufkommen zu befürchten sei. Hierzu wurde auf die Stellungnahme des Straßenbauamtes verwiesen, wonach eine Ausfahrt auf die Chiemseestraße nicht möglich ist. Eine erneute Planungsänderung sei mit den Stellungnahmen nicht erforderlich, so Braun weiter. Die Gemeinderäte stimmten dem zu. Somit stand dem Satzungsbeschluss für das Bauvorhaben nichts mehr im Wege, den das Gremium ohne Gegenstimme annahm. elk