Das Gewerbegebiet Jollinger Feld wird größer

von Redaktion

Der Marktgemeinderat Bad Endorf kann ehemalige Altlastenverdachtsfläche als Gewerbegebiet ausweisen

Bad Endorf – Einstimmig genehmigte der Bad Endorfer Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Bebauungsplanänderung im Gewerbegebiet Jollinger Feld.

Die Planungsfläche mit einer Fläche von 1637 Quadratmetern zwischen Handwerkerpark und Bahnstrecke der Chiemgauer Lokalbahn Bad Endorf-Obing war bereits Bestandteil des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, war jedoch aufgrund eines Altlastenverdachts nicht als Gewerbegebiet, sondern als Grünfläche/Sukzessionsfläche ausgewiesen.

Im November 2019 wurde die Altlastenverdachtsfläche aus dem Altlastenkataster entlassen, sodass der Bereich nördlich des Fuß- und Radweges nun ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen werden kann. Elfriede Kirschner von der Verwaltung erklärte, dass das Architekturbüro Huber Planungs GmbH nun einen Entwurf mit Begründung ausgearbeitet habe.

Schon im Vorfeld habe man Anregungen und Bedenken von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange und Ämtern berücksichtigt und eingearbeitet. So sei von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rosenheim eine Ein- und Durchgrünung angeregt worden. Seitens der Abteilung Wasserrecht und Wasserwirtschaft wurde darauf hingewiesen, dass einige Grundstücke im Geltungsbereich des Änderungsplans nicht mehr im Altlastenkataster eingetragen seien, allerdings bestehe noch eine abfallrechtliche Restbelastung.

Da mittlerweile die Entlassung aus dem Altlastenverdacht erteilt wurde, müsse bei einem Verkauf des Grundstücks dieser Bescheid Bestandteil des Kaufvertrags werden. Aufgenommen worden sei auch der Hinweis, dass für den Fall, dass eine Nutzungsänderung und damit verbundener Aushub unumgänglich sind, dies zunächst mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen sei und dass Eingriffe durch einen Sachverständigen nach der Bundesbodenschutzverordnung begleitet werden müssen.

Im Unterschied zu den anderen Gewerbegrundstücken darf Niederschlagswasser nicht im Geltungsbereich des Änderungsplans versickert werden. Zur Entwässerung steht ein gemeindlicher Regenwasserkanal zur Verfügung. Anders als im Urbebauungsplan festgelegt, wird die Wandhöhe für Gewerbegebäude von 7,5 auf neun Meter und die Firsthöhe von zwei auf zwölf Meter erhöht. Die Grundflächenzahl wird auf 0,7 und die Geschossflächenzahl auf 1,5 erhöht. Damit wird nicht nur den Gewerbetreibenden eine wirtschaftlichere Nutzung des Grundstücks ermöglicht, sondern durch die Flächenversiegelung auch die Versickerung von Niederschlagswasser vermieden. Kirschner regte an, die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetzbuch erfolgen zu lassen, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Damit könne auf einen Umweltbericht verzichtet werden.

Da keine Nachfragen kamen, stellte Bürgermeister Alois Loferer den Beschlussvorschlag – Billigung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – dem Gremium vor, welches dieses einstimmig annahm.elk

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