Bad Endorf – Um preisvergünstigtes Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung decken zu können, hat die Marktgemeinde Bad Endorf nun einstimmig neue Richtlinien beschlossen.
Richtlinien 2006
letztmals angepasst
Alexandra Bauer aus der Verwaltung erläuterte den Sachverhalt noch einmal näher. Die Richtlinien zur Sicherung und Vergabe von Bauland für Einheimische stammen aus dem Jahr 1997 und wurden letztmalig 2006 angepasst. Auch wenn diese nach EU-Recht nicht mehr zulässig sind, so hat doch der Europäische Gerichtshof 2013 die Vereinbarkeit von Einheimischenmodellen mit europäischen Grundfreiheiten unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Die EU-Kommission habe gegen die daraus resultierenden Rahmenvorgaben keine Einwände erhoben.
Dementsprechend habe der Marktgemeinderat die alten Richtlinien außer Kraft gesetzt, neue verfasst und an die Rahmenvorgaben angepasst. Diese seien in der Januar-Sitzung vorgestellt und überarbeitet worden und könnten nun beschlossen werden, so Bauer.
Dr. Maren Weigand (ÜWG/ FW/EFL) befand eine weitere Diskussion für überflüssig. Man habe Anfang des Jahres ausgiebig diskutiert. Dies sahen die anderen Fraktionen ebenso.
Mit 17:0 Stimmen wurde beschlossen, die Richtlinien zur Sicherung und Vergabe von Bauland für Einheimische vom 29.07.1997, letztmals geändert am 30.05.2006, außer Kraft zu setzen.
Ebenso einstimmig beschloss der Rat, die Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung mit Sitzungsdatum zu erlassen.
Im zweiten Punkt ging es um einen Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung. Auch hierzu hatte das Gremium im Januar bereits diskutiert.
Bauer verlas die sieben Punkte umfassende und überarbeitete Fassung, in der es unter anderem in Punkt 1 heißt: „Flächen im Außenbereich werden grundsätzlich nur noch dann als Bauland für Wohnbebauung ausgewiesen, wenn der Grundstückseigentümer vor der Baulandausweisung mindestens 50 Prozent der im voraussichtlichen Planungsumgriff liegenden Grundstücksfläche – mindestens 1200 Quadratmeter – im Rahmen eines städtebaulichen Zielsicherungsvertrages nach Paragraf 11 BauGB an die Marktgemeinde zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs verkauft.“
Unter Punkt 4 geht es um die Folgekosten für Infrastruktureinrichtungen.
Bürgermeister Alois Loferer (CSU) ergänzte, dass man eine Parzellierung in unterschiedliche Grundstücksgrößen habe vermeiden wollen. „Dann wird es halt nichts.“
„Wir müssen
verhandeln“
Bettina Scharold (CSU) hakte nach, wer die Folgekosten festlege und ob das rechtsverbindlich sei. Laut Bauer ist der Gemeinderat die letzte Entscheidungsinstanz. Bürgermeister Loferer fügte hinzu: „Wir müssen verhandeln. Unser Geschick ist nötig.“ Der Beschluss zur Baulandentwicklung erfolgte ohne Gegenstimme. elk