Großkarolinenfeld/Stephanskirchen/Prutting – Corona macht‘s möglich: Stadt- oder Gemeinderäte können künftig auch via Internet an Sitzungen teilnehmen. Bisher sah die bayerische Gemeindeordnung diese Möglichkeit nicht vor. Wer nicht am Ratstisch saß, der blieb außen vor. Aufgrund der Corona-Pandemie änderte der Landtag nun die Rechtsgrundlage, nach Artikel 47a der Gemeindeordnung ist es jetzt möglich – so die Kommunalpolitiker dem mehrheitlich zustimmen.
Verständnis für
vorsichtige Räte
In Großkarolinenfeld und auch in Schechen beschäftigt sich die Kommunalpolitik am heutigen Dienstag mit dem Thema. Christian Baumann, geschäftsleitender Beamter in Großkarolinenfeld, nennt es eine „lose Vorbesprechung“ des Verwaltungsausschusses. Die Gemeindeverwaltung stehe der Sache offen gegenüber, wolle wissen, wie der Rat es sieht. Ob sich die Verwaltung auf die technische Umsetzung vorbereiten soll oder nicht. Er habe Verständnis, so Baumann, wenn sich gerade in Pandemie-Zeiten ein Ratsmitglied lieber per Videokonferenz einklinkt.
So wie es Herbert Bauer gerne täte. Der langjährige Gemeinderat aus Stephanskirchen war seit letztem Herbst in keiner Sitzung mehr. Sowohl seine Frau als auch er sind Risikopatienten. Mehr als eine Stunde hält er es mit der FFP2-Maske nicht aus, „dann geht mir die Luft aus“. Bauer verzichtet auf die Sitzungen. „Das fehlt mir schon“, sagt er, informiert sei er immer, an den Sitzungen seiner Fraktion, die per Videokonferenz stattfinden nimmt er teil, bringt sich so ein, „aber die Kommunalpolitik lebt nun einmal vom direkten Austausch. Ich würde mich sofort zuschalten, wenn das ginge“. Sonst muss Bauer noch bis nach der Sommerpause, bis die zweite Impfung bei beiden Bauers genügend Schutz aufgebaut hat, warten, bis er wieder live dabei sein kann.
Jede Gemeinde müsse für sich selbst entscheiden, welches Werkzeug sie im Umgang mit der Pandemie aus der Werkzeugkiste hole, der bayerische Gemeindetag sei da wertneutral, so dessen Experte Dr.Andreas Gass. Der Gemeindetag könne nur Hinweise geben, wie die Gemeinden Hybridsitzungen am besten regeln.
Die in den Verwaltungen laut Baumann angekündigten Vollzugshinweise – über welche Plattformen könnten diese Sitzungen laufen, was ist technisch zu beachten, was rechtlich zum Beispiel in Sachen Datenschutz, Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit – liegen dort noch nicht vor, Gass rechnet damit, dass sie bis Ende April an die Gemeinden herausgehen. Der Vollzug wäre dann ab Mai möglich. Bis dahin, so der Fachmann vom Gemeindetag, sollten sich die Gremien grundsätzliche Gedanken machen, zum Beispiel, ob es nur für die Ratssitzungen die Möglichkeit gibt, sich zuzuschalten, oder auch für Ausschusssitzungen.
Bauherr könnte
sich zuschalten
Pruttings Bürgermeister Johannes Thusbaß richtete nicht nur sehr gerne Hybridsitzungen ein, wovon sein Gemeinderat schon nicht überzeugt ist. Er ginge gerne noch weiter: Die ganze Gemeinderatssitzung per Livestream im Internet übertragen, das fände er gut. „Dann muss ein Bauherr, den alles andere nicht interessiert, nur wegen seines Antrags nicht in die Sitzung kommen, er kann sich einfach für die Zeit zuschalten.“