Brannenburg – Wegen zwei Ladendiebstählen landete ein 20-jähriger Azubi jetzt vor Gericht. Er hatte am vergangenen Silvester in einem Lebensmittelmarkt in Brannenburg ein teures Rinderfilet für das Fondue zum Jahreswechsel gestohlen. Nur vier Tage später versuchte er erneut, Fleisch in einer Sporttasche an der Kasse vorbeizuschmuggeln. Diesmal hatte er Putenschnitzel im Gepäck. Wie beim ersten Diebstahl zahlte er nur andere kleine Einkäufe. Was er aber nicht bedacht hatte: Sämtliche Bereiche des Supermarktes standen unter Video-Überwachung. Die Kameras hatten auch seine Diebstähle aufgezeichnet.
Der Azubi war, nachdem er gefasst wurde, umfassend geständig und brachte sein Bedauern über diese „Dummheiten“ zum Ausdruck.
2020 wegen
Drogen verurteilt
Eigentlich kein Anlass zu einer Hauptverhandlung und schon gar nicht vor dem Jugendschöffengericht. Der junge Mann stand jedoch unter offener Bewährung. Wegen Drogenhandels und -besitzes war 2020 seine Schuld festgestellt worden. Dabei hatte ihm dieses Gericht eine Bewährungszeit zugestanden.
Damals hatte er mit einem gerichtsnotorischen Kriminellen, der sich derzeit in Haft befindet, zusammengewohnt. So hatte das Gericht seine Taten dessen Einfluss zugeschrieben. Zwischenzeitlich war er zwar wieder zu Hause eingezogen, aber offenkundig noch arg anfällig für Eigentumsdelikte.
Zwar bestätigte die Bewährungshelferin, dass der Angeklagte seinen Auflagen – soweit das wegen Corona möglich war – zuverlässig nachgekommen war. Auch habe er die Waren aus den Diebstählen im Nachhinein bezahlt. Jedoch würden sich damit doch schädliche Neigungen zeigen, die einer Einheitsjugendstrafe bedürften. Gleichzeitig stellte sie ihm jedoch auch ein Zeugnis der Zuverlässigkeit aus und beschrieb ihn als arbeitsam und lernwillig, weshalb sie nochmals die Chance einer Bewährung empfahl.
Der Staatsanwalt beklagte die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten und beantragte eine Einheitsjugendstrafe von zwölf Monaten, die er nur unter Bedenken zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese neuerliche Verurteilung die Einstellung des Angeklagten verändern möge.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull, unterstrich, dass die hier verhandelten Diebstähle unter anderen Umständen mit einer Ermahnung eingestellt worden wären. Aber inzwischen sei seinem Mandanten klar, „welch dummes und sinnloses Risiko er eingegangen war“. Er wolle nun ein straffreies Leben führen. Der Verteidiger stimmte dem Staatsanwalt deshalb zu, hielt jedoch eine Strafe von sechs Monaten für ausreichend.
40 Stunden
gemeinnützige Arbeit
Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur sprach ein Urteil von zehn Monaten Jugendhaft aus, die es nochmals zur Bewährung aussetzte. Es unterstellte ihn erneut der Aufsicht einer Bewährungshelferin, verpflichtete ihn zur Drogenabstinenz und zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die coronabedingt auch zeitverzögert abgeleistet werden können.