Neubeuern – Weil es in der Vergangenheit immer mal wieder zu Problemen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern gekommen ist, hat die Marktgemeinde Neubeuern nach einer Lösung gesucht, die Wogen zu glätten. In der jüngsten Marktgemeinderatssitzung wurde deshalb einstimmig ein sogenannter „Hunde-Knigge“ verabschiedet. Denn, wie Christoph Schneider (Parteifreie) bemerkte, hätte sich die Anzahl an Hunden im Gemeindegebiet erhöht. Auch viele Besucher würden die Wanderwege in Neubeuern für Spaziergänge nutzen.
Präventive
Maßnahmen
In diesem Knigge wurden nun Regeln festgelegt, die zu einem problemlosen Zusammenleben zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter führen sollen. Schneider ist überzeugt: Mehr Kommunikation schafft auch mehr Akzeptanz.
Der Knigge umfasst sowohl Regeln für Hundehalter als auch für Nicht-Hundehalter, die als „präventive Maßnahmen“ zu verstehen sind. Laut Schneider können die Richtlinien auch noch um weitere Anliegen ergänzt werden.
Für die Besitzer von Vierbeinern gilt künftig: Rücksichtnahme gegenüber Passanten. Bei Begegnungen mit anderen Personen (zum Beispiel Joggern) sollen die Halter ihren Hund an die Leine nehmen. Im Bereich von öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehr oder wenn jemand darum bittet, sollte der Hund an kurzer Leine geführt werden. Läuft der Hund frei herum, müssen die Besitzer ihren Schnüffler stets im Blick behalten.
Das beinhalte auch, dass der Halter den Hund an unübersichtlichen Stellen und Wegkreuzungen zu sich nimmt. Auch wenn mehrere Hunde gleichzeitig vor Ort sind, sollten diese jeweils angeleint werden.
Ebenso das Thema „Verunreinigung“ wird im Regelwerk erläutert: Darin ist festgehalten, dass die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner sowohl auf privaten als auch öffentlichen Flächen „unaufgefordert“ zu beseitigen haben. Hierzu stelle die Marktgemeinde eine „ausreichende Anzahl an Dog-Stationen“ zur Verfügung.
Was das Verhalten im Wald und an Waldrändern betrifft, so legt der Knigge fest, dass die Tiere die ausgewiesenen Wege nicht verlassen und andere Tiere auch nicht jagen oder verletzten sollen. Insbesondere im Bereich der Staatsstraße könnten dadurch sonst Wildunfälle verursacht werden.
Damit die landwirtschaftlichen Betriebe nicht in ihrer Arbeit gestört werden, sollen die Halter auch darauf achten, nicht „rücksichtslos“ auf Feldwegen zu parken. Zudem ist auch auf das „Privateigentum der Landwirte“ Rücksicht zu nehmen – sprich: Der Boden soll nicht beschädigt (zum Beispiel in der Vegetationszeit), und die Nutztiere keineswegs durch hinterlassenen Hundekot gefährdet werden.
Die Nicht-Hundehalter wiederum sollen mehr Empathie und Akzeptanz für Tierbesitzer entwickeln: Sofern sich diese an die Grundvereinbarungen des Knigges halten und ihren Hund im Griff haben, sei ein respektvoller Umgang wünschenswert. Soll heißen: Der Nicht-Tierhalter feindet keine Hunde oder Hundebesitzer an. Falls dennoch Konflikte entstehen sollten, so wird um einen „höflichen Umgang“ gebeten.
Vierbeinern niemals
in die Augen blicken
Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Schneider, dass künftige Konfliktgespräche bei der Marktgemeinde als „Ordnungsbehörde“ unter der Anwesenheit beider Parteien geführt werden sollen. „Denn du kannst die Konflikte nie so richtig klären, wenn du nur eine Seite anhörst.“
Auch die Passanten werden gebeten, sich künftig angemessen zu verhalten: Dies bedeutet: in großzügigem Abstand und in ruhigen Schritten am Hund vorbeigehen. Beherzigen sollten Spaziergänger, dass sie dem Vierbeiner keinesfalls in die Augen blicken sollten. Dennoch sollte man das Tier aus den Augenwinkeln im Blick behalten.
Streicheln oder Füttern ist zu unterlassen, es sei denn, der Hundehalter erlaubt dies ausdrücklich.
Halten sich Jogger, Skater oder Radfahrer in der Nähe des Hundes auf, sollten diese sich rechtzeitig bemerkbar machen. So hat der Besitzer die Möglichkeit, seinen Hund zu kontrollieren und zurückzuhalten.