Brannenburg – Aufgrund der Entscheidung für die violette Trassenvariante des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel hat sich die aktuelle Dringlichkeit eines Antrags aus der Mitte des Brannenburger Gemeinderäte reduziert, der auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung stand. Gefordert wurden darin das Kontaktieren eines Anwalts und die Bildung eines Nachtragshaushaltes für Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Bildung eines Arbeitskreises. Der vor der Bekanntgabe der Zulaufstrecke gestellte Antrag zielte darauf ab, bei einem Verlauf auf Gemeindegebiet für das weitere Vorgehen ausreichend gerüstet zu sein.
Infolge der Festlegung auf die violette Variante wurde der Antrag nicht weiter behandelt. Allerdings betonten mehrere Räte, dass die Angelegenheit für Brannenburg noch nicht ganz ausgestanden sei.
Ausgebaut werden müsse vor allem der Lärmschutz am Bestandsgleis, insbesondere, da während der Bauphase der komplette Bahnverkehr durch den Ort laufen würde, so eine Forderung. Abzuklären sei auch, inwieweit Ausgleichsflächen gebraucht würden und ob die Bahn Flächen auf Gemeindegrund zur Lagerung von Baumaterial benötige.
Die Bildung eines Arbeitskreises sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, hieß es aus dem Gremium. Da die Endgültigkeit der Trassenentscheidung aber nicht zweifelsfrei sei, müsse die Thematik weiterhin genau beobachtet werden. Natürlich sei die gewählte Trassenführung erfreulich für Brannenburg, da das Gemeindegebiet nicht tangiert werde und die bestehende Bahnstrecke erhalten bleibe. Damit sei auch die gefürchtete Verlegung des Bahnhofs vom Tisch, verdeutlichte Bürgermeister Matthias Jokisch (CSU).
Nichtsdestotrotz werde man aber auch in Zukunft mit den anderen Gemeinden für die verträglichste Lösung in der Region kämpfen. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst. mc